Wasserentnahme im Alb-Donau-Kreis bleibt bis Mitte September eingeschränkt
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Wasserentnahme im Alb-Donau-Kreis bleibt bis Mitte September eingeschränkt
Ulm () – Das Landratsamt hat die bestehenden Einschränkungen für die Wasserentnahme aus Bächen und kleineren Flüssen im Alb-Donau-Kreis bis zum 16. September 2025 verlängert. Trotz einzelner Regenfälle führen viele Gewässer im Kreis weiterhin deutlich zu wenig Wasser, teilte die Behörde am Montag mit.
Wasserstände und Abflussmengen liegen vielerorts noch immer unter den üblichen Niedrigwassergrenzen.
Im August wurden bislang 56 Millimeter Niederschlag gemessen, im Durchschnitt sind es 94 Millimeter. Da weitere nennenswerte Niederschläge in diesem Monat nicht zu erwarten sind, bleibt die Lage angespannt.
Fachleute betonen, dass eine Entlastung nur durch länger anhaltenden Landregen möglich sei.
Ursprünglich aufgehobene Ausnahmen gelten nun wieder: Ab dem 27. August unterliegen auch die Riß, die Rot und die Westernach erneut den Einschränkungen. Für die Donau, die Iller, den Stehenbach, den Gießen sowie die Baggerseen bleiben die Regelungen dagegen ausgesetzt.
Verboten ist insbesondere die Wasserentnahme mit Pumpen oder ähnlichen technischen Geräten, erlaubt bleibt lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen.
Ziel der Maßnahmen ist es, die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer zu erhalten. Niedrigwasser verschlechtert die Lebensbedingungen für Fische und andere Organismen und erhöht zugleich den relativen Anteil von Abwasser.
Ausnahmen von den Regelungen können nur in begründeten Fällen bei der unteren Wasserbehörde beantragt werden.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen. Es werden lediglich Angaben zu Orten und Institutionen gemacht.
Das beschriebene Ereignis fand bis zum 16. September 2025 statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Ereignisse finden im Alb-Donau-Kreis, insbesondere in Ulm, sowie an den Gewässern Riß, Rot, Westernach, Donau, Iller, Stehenbach und Gießen statt.
Worum geht es in einem Satz?
Das Landratsamt im Alb-Donau-Kreis hat die Wasserentnahme aus Bächen und kleinen Flüssen bis zum 16. September 2025 verlängert, da viele Gewässer aufgrund niedriger Niederschläge weiter unter den üblichen Wasserständen leiden und das Verbot für Pumpen gilt, um die ökologische Funktionsfähigkeit zu erhalten.
Der Hintergrund für die verlängerten Einschränkungen der Wasserentnahme im Alb-Donau-Kreis ist die anhaltende Trockenheit und die niedrigen Wasserstände in den Gewässern. Im August wurden lediglich 56 Millimeter Niederschlag gemessen, was unter dem Durchschnitt von 94 Millimetern liegt. Fachleute warnen, dass die Lage nur durch länger anhaltenden Landregen entspannt werden kann, um die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer zu erhalten.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird beschrieben, dass das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises die Wasserentnahme aus Bächen und kleineren Flüssen bis September 2025 einschränkt, um die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer zu sichern. Trotz einzelner Regenfälle bleibt die Wassersituation angespannt, was auf die andauernde Dürre hinweist.
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Wasserentnahme aus Bächen und kleineren Flüssen eingeschränkt, Wasserstände und Abflussmengen unter Niedrigwassergrenzen, Lebensbedingungen für Fische und andere Organismen verschlechtert, relativer Anteil von Abwasser erhöht, Maßnahmen zur Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine spezifische Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Es wird lediglich die Mitteilung des Landratsamtes wiedergegeben, dass die Einschränkungen für die Wasserentnahme bis zum 16. September 2025 verlängert wurden, um die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer zu erhalten.