Hanfverband will gegen "Biergarten-Verbot" in Karlsruhe klagen

Hanfverband will gegen "Biergarten-Verbot" in Karlsruhe klagen

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Hanfverband will gegen "Biergarten-Verbot" in Karlsruhe klagen

() – Der „ Hanfverband“ (DHV) will am Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz (GSG) beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Wie der DHV am Montag mitteilte, soll am selben Tag auch eine Feststellungsklage gegen das GSG an das Verwaltungsgericht München eingehen.

Ziel sei es, die bayerischen Sonderregelungen in Sachen Cannabis für nichtig erklären zu lassen.

Während das bundesweite Cannabisgesetz (CanG) den Konsum für Erwachsene neu geregelt habe, schränke der Freistaat mit einem eigenen Gesetz diese Freiheiten massiv ein. Insbesondere das pauschale Verbot des Cannabiskonsums in den Außenbereichen von Gaststätten („Biergarten-Verbot“) und auf Volksfesten stelle „einen verfassungswidrigen Eingriff in Grundrechte dar“.

Es beschneide nicht nur die Rechte von Konsumenten und Patienten, sondern greife auch unzulässig in das Hausrecht und die unternehmerische Freiheit bayerischer Gastronomen ein, so der DHV.

Ende April hat der Hanfverband nach eigenen Angaben bereits einen Normenkontrollantrag gegen die bayerische Park-Verordnung (Park-VO) eingereicht, die Cannabiskonsum zum Beispiel im Englischen grundsätzlich untersagt. Außerdem läuft noch eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das GSG, an der der DHV ebenfalls beteiligt ist.

Als Kläger treten offiziell ein Patient, ein bekennender Konsument sowie der Betreiber einer Bar im bayerischen Fürstenfeldbrück auf.

Der DHV ist formal ein Einzelunternehmen von Georg Wurth, hat aber vereinsähnliche Züge und zahlreiche „Ortsgruppen“, in denen sich schon seit Jahren für die Legalisierung von Cannabis einsetzen.

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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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„Smoke-in“ vor dem Brandenburger Tor (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Georg Wurth

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Deutscher Hanfverband (DHV), Bundesverfassungsgericht, Verwaltungsgericht München, bayerisches Gesundheitsschutzgesetz (GSG), Cannabisgesetz (CanG), Bayerischer Verfassungsgerichtshof.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:

Berlin, Bayern, München, Fürstenfeldbrück.

Worum geht es in einem Satz?

Der Deutsche Hanfverband plant, eine Verfassungsbeschwerde und eine Feststellungsklage gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz einzureichen, um die restriktiven Cannabisregelungen in Bayern für verfassungswidrig erklären zu lassen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für die Verfassungsbeschwerde des Deutschen Hanfverbands gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz (GSG) ist das Inkrafttreten bundesweiter Regelungen zum Cannabiskonsum, die in Bayern durch strengere Vorschriften (wie das Biergarten-Verbot) eingeschränkt werden. Der DHV sieht darin eine Verletzung der Grundrechte der Konsumenten und der unternehmerischen Freiheit und verlangt die Aufhebung dieser Sonderregelungen.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Der Deutsche Hanfverband (DHV) plant, eine Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz einzureichen, da es die Freiheiten des bundesweiten Cannabisgesetzes einschränkt. Kritisiert wird insbesondere das Verbot des Cannabiskonsums in Gaststätten und auf Volksfesten, das als verfassungswidriger Eingriff in Grundrechte angesehen wird.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Verfassungsbeschwerde, Feststellungsklage, Nichtigkeit der bayerischen Sonderregelungen, Einschränkung des Konsums in Bayern, Verfassungswidriger Eingriff in Grundrechte, Beschneidung der Rechte von Konsumenten und Patienten, Eingriff in das Hausrecht, Eingriff in die unternehmerische Freiheit von Gastronomen, Normenkontrollantrag gegen die Park-Verordnung, laufende Popularklage gegen das GSG.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des "Deutschen Hanfverbands" (DHV) zitiert. Der DHV kritisiert das bayerische Gesundheitsschutzgesetz (GSG), da es mit dem pauschalen Verbot des Cannabiskonsums in Außenbereichen von Gaststätten und auf Volksfesten "einen verfassungswidrigen Eingriff in Grundrechte darstellt".

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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