Kanzleiwechsel treiben Kosten in Masken-Verfahren in die Höhe

Kanzleiwechsel treiben Kosten in Masken-Verfahren in die Höhe

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Kanzleiwechsel treiben Kosten in Masken-Verfahren in die Höhe

() – In den Gerichtsverfahren zu den Einkäufen von Coronamasken hat das Bundesgesundheitsministerium seit 2020 knapp 90 Millionen für Rechtsberatung an Kanzleien bezahlt. Das teilte das Ministerium dem Wirtschaftsmagazin Capital mit. Konkret bezifferte es die Kosten auf 88 Millionen Euro. Nach eigenen Angaben beschäftigt das Ministerium in den mehr als 80 Verfahren aktuell fünf verschiedene Kanzleien.

Wie Capital unter Berufung auf Prozessbeteiligte berichtet, hat das Gesundheitsministerium in den seit 2020 laufenden Prozessen, in denen Maskenhändler gegen den Bund klagen, wiederholt seine Anwaltskanzleien ausgewechselt. In einigen der Verfahren hat das Gesundheitsministerium bereits zum zweiten oder sogar dritten Mal seine Kanzlei ausgetauscht und damit zusätzliche Kosten verursacht.

In mehreren Verfahren mit hohem Streitwert vor dem Oberlandesgericht fiel nur durch die zwischenzeitliche Mandatsaufnahme der neuen Kanzlei eine Geschäftsgebühr in sechsstelliger Höhe an. Auf Fragen von Capital zu den wiederholten Wechseln seiner Anwälte teilte das Gesundheitsministerium mit, es äußere sich nicht zu „einzelnen Mandatierungen von Anwaltskanzleien“.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesgesundheitsministerium (Archiv)

💬 Zu den Kommentaren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor. Insgesamt wird nur das Bundesgesundheitsministerium erwähnt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesgesundheitsministerium, Kanzleien, Oberlandesgericht Köln, Wirtschaftsmagazin Capital

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Köln.

Worum geht es in einem Satz?

Seit 2020 hat das Bundesgesundheitsministerium fast 90 Millionen Euro für Rechtsberatung in Gerichtsverfahren zu Coronamasken ausgegeben und mehrfach die Kanzleien gewechselt, was zusätzliche Kosten verursachte.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für die beschriebenen Ereignisse sind die Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit den Einkäufen von Coronamasken, in denen Maskenhändler gegen den Bund klagen. Das Bundesgesundheitsministerium hat seit 2020 auf die rechtlichen Herausforderungen reagiert, was zu hohen Kosten für Rechtsberatung geführt hat.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird erwähnt, dass das Bundesgesundheitsministerium seit 2020 fast 90 Millionen Euro für Rechtsberatung in den Gerichtsverfahren zu Coronamasken ausgegeben hat, und wiederholt Anwaltskanzleien gewechselt hat, was zu höheren Kosten geführt hat. Trotz Anfragen äußerte sich das Ministerium nicht zu den Gründen für die häufigen Kanzleiwahlen.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die im Artikel genannten Folgen oder Konsequenzen sind: 90 Millionen Euro für Rechtsberatung, 88 Millionen Euro Kosten, mehrere Wechsel der Anwaltskanzleien, zusätzliche Kosten durch Kanzleiwechsel, sechsstellige Geschäftsgebühren bei neuen Kanzleien.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums zitiert. Das Ministerium äußerte sich nicht zu "einzelnen Mandatierungen von Anwaltskanzleien" in Bezug auf die häufigen Wechsel seiner Anwälte.

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