Prien wirbt im Bundestag für mehr Geld für Missbrauchsopfer
Berlin () – Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) wirbt im Bundestag für zusätzliche Haushaltsmittel zur Unterstützung von Kindesmissbrauchsopfern.
„Damit Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs die notwendige Unterstützung bekommen, braucht es ausreichend finanzielle Mittel“, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Mittwoch). „Ohne zusätzliche Mittel in den kommenden Haushaltsjahren werden wir keine spürbaren Verbesserungen für die Betroffenen erreichen.“
„Ich werbe deshalb mit Nachdruck bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages um Unterstützung und werde in den nächsten Wochen gezielt das Gespräch mit der Unabhängigen Beauftragten Kerstin Claus und dem Betroffenenrat suchen.“ Sie sagte: „Jetzt geht es darum, gemeinsam eine tragfähige Lösung für diejenigen zu finden, die dringend Anerkennung und Unterstützung brauchen.“
Hintergrund ist ein Antragsstopp beim sogenannten Ergänzenden Hilfesystem (EHS), über das Betroffene von sexuellem Missbrauch in ihrer Kindheit oder Jugend Geld für Therapie, Beratung oder medizinische Leistungen erhalten. Der Antragsstopp gilt rückwirkend zum 19. März dieses Jahres, weil die im aktuellen Regierungsentwurf vorgesehenen Haushaltsmittel dafür nicht mehr reichen.
Prien sagte: „Auch wenn es schwerfällt und schmerzhaft ist: Das System in seiner bisherigen Form kann nicht weitergeführt werden. Der Bundesrechnungshof hat hier eine klare Grenze gezogen. Jetzt ist der Moment, Verantwortung zu übernehmen und neue, rechtssichere Wege zu schaffen, die auch langfristig verlässlich helfen und den Bedarfen von Betroffenen ausreichend Rechnung tragen.“
Der Bundesrechnungshof hatte eine große Finanzierungslücke beanstandet und von dem zuständigen Bundesministerium die Abwicklung verlangt.
Als Ziel nannte die CDU-Politikerin, „eine Neuaufstellung des Systems zum 01.01.2026 zu erreichen“. Aber: „Ein tragfähiges und rechtssicheres System, das den tatsächlichen Bedarfen der Betroffenen gerecht wird, lässt sich nicht von heute auf morgen schaffen. Die Herausforderungen sind groß, und einfache oder schnelle Antworten wird es leider nicht geben.“
Nach Ministeriumsangaben haben bislang 35.578 Betroffene einen Antrag gestellt, rund 165,2 Millionen Euro wurden ausgezahlt.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Karin Prien (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Karin Prien, Kerstin Claus
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesfamilienministerium, CDU, Deutscher Bundestag, Unabhängige Beauftragte, Kerstin Claus, Betroffenenrat, Bundesrechnungshof
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis bezieht sich auf einen Antragsstopp, der rückwirkend zum 19. März 2023 gilt. Das Ziel der CDU-Politikerin Karin Prien ist eine Neuaufstellung des Systems zum 01.01.2026.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Bundesfamilienministerin Karin Prien setzt sich im Bundestag für zusätzliche Haushaltsmittel zur Unterstützung von Opfern sexuellen Kindesmissbrauchs ein, um die aktuelle Finanzierungsproblematik des Ergänzenden Hilfesystems zu lösen und fordert eine Neuaufstellung des Systems bis 2026.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Hintergrund für das Ereignis ist ein Antragsstopp beim Ergänzenden Hilfesystem (EHS), das finanzielle Unterstützung für Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch bot. Dieser Stopp wurde notwendig, da die im aktuellen Haushaltsentwurf vorgesehenen Mittel nicht ausreichen, um die bestehenden Anträge zu decken. Bundesfamilienministerin Karin Prien fordert zusätzlich Mittel, um eine nachhaltige Unterstützung für Betroffene sicherzustellen und eine Reform des Systems bis 2026 zu erreichen.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird berichtet, dass Bundesfamilienministerin Karin Prien im Bundestag für zusätzliche Haushaltsmittel zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die sexuellen Missbrauch erfahren haben, wirbt. Sie betont die Notwendigkeit, ein tragfähiges und rechtssicheres Unterstützungssystem zu schaffen, da der bisherige Antragsstopp auf Finanzmangel stößt und der Bundesrechnungshof umfangreiche Mängel festgestellt hat.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: Antragsstopp beim Ergänzenden Hilfesystem (EHS), keine spürbaren Verbesserungen für Betroffene ohne zusätzliche Mittel, Notwendigkeit für eine tragfähige Lösung, System in der bisherigen Form kann nicht weitergeführt werden, große Finanzierungslücke, Neuaufstellung des Systems zum 01.01.2026, Herausforderungen in der Schaffung eines rechtssicheren Systems.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) zitiert. Sie betont, dass für eine angemessene Unterstützung von Opfern sexuellen Kindesmissbrauchs zusätzliche finanzielle Mittel notwendig sind und dass ohne diese Mittel keine spürbaren Verbesserungen erreicht werden können. Prien gibt zudem an, dass es wichtig ist, eine tragfähige Lösung für die Betroffenen zu finden, die dringend Anerkennung und Unterstützung benötigen.
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