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Miete: Sozialverbände begrüßen Ausweitung der Schonfristregelung
Berlin () – Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe hat die Pläne der Bundesregierung begrüßt, die Regelung zur Schonfristzahlung im Mietreicht auszuweiten.
Das sei eine wichtige Stellschraube im Mietrecht, um Mietern in einer Notlage zu helfen und einem Wohnungsverlust vorzubeugen, sagte BAGW-Geschäftsführerin Sabine Bösing dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Das stärkt den sozialen Mieterschutz – insbesondere für Menschen, die unverschuldet in kurzfristige Zahlungsschwierigkeiten geraten sind“, sagte sie.
Wer mit der Miete im Rückstand ist und deswegen eine außerordentliche Kündigung erhält, kann sie derzeit abwenden, wenn er innerhalb von zwei Monaten die Rückstände bezahlt. Künftig soll diese Schonfristzahlung einmalig auch auf eine ordentliche Kündigung ausgeweitet werden können. Bislang habe die ordentliche Kündigung trotz vollständiger Nachzahlung von Mietrückständen oft zur Beendigung des Mieterverhältnisses geführt, sagte Bösing. „Die neue Regelung begrüßen wir daher sehr.“ Sie betonte zugleich, dass es zur Überwindung der Obdachlosigkeit ein ganzes Maßnahmepaket brauche, allem voran ausreichend sozial geförderten Wohnraum.
Auch Katja Kipping, Geschäftsführerin beim Paritätischen Gesamtverband, nannte die Verlängerung der Schonfrist einen richtigen, aber nicht ausreichenden Schritt. „Wohnen macht viele Menschen arm“, sagte Kipping dem RND, „deshalb braucht es mehr bezahlbaren Wohnraum, eine deutlich wirksamere Mietpreisbremse und deutliche Stärkung des Mieterschutzes.“
Kritik an den Regierungsplänen kam dagegen vom Eigentümerverband „Haus & Grund“: „Was auf den ersten Blick wie eine sozialpolitisch begründete Schutzregelung erscheint, führt in der Praxis zu erheblichen Belastungen“, sagte Chefjustiziarin Inka-Marie Storm dem RND. „Schon heute erleben private Vermieter regelmäßig, dass Mieter – trotz wiederholtem Zahlungsverzug – das Risiko einer Kündigung in Kauf nehmen, Rückstände anhäufen.“ Das Mietverhältnis sei in solchen Fällen häufig schon stark belastet, eine einvernehmliche Trennung werde oftmals blockiert.
Storm verwies zudem darauf, dass das Gesetz zwar eine „vollständige Befriedung“ des Rückstands verlange, um eine Kündigung unwirksam zu machen. Allerdings umfasse das nur Mietschulden und Vorauszahlungen, nicht aber beispielweise Nachforderungen von Nebenkosten. „Der Vermieter bleibt also auf einem Teil seiner berechtigten Forderungen sitzen, muss das Mietverhältnis aber dennoch fortführen“, kritisierte sie. Wer ein solches Mietverhältnis einmal erlebt habe, entscheide sich nicht selten bewusst gegen eine erneute Vermietung. Die geplante Ausweitung erhöhe die Unsicherheit, erschwere eine geordnete Vertragsbeendigung selbst bei Pflichtverletzungen und belaste private Vermieter finanziell wie organisatorisch.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Wohnungen in einem Plattenbau (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Sabine Bösing, Katja Kipping, Inka-Marie Storm
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, BAGW, Paritätischer Gesamtverband, Eigentümerverband "Haus & Grund"
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe begrüßt die geplante Ausweitung der Schonfristzahlung im Mietrecht zur Unterstützung von Mietern in Notlagen, während Kritiker, insbesondere der Eigentümerverband "Haus & Grund", vor den finanziellen Belastungen und Schwierigkeiten bei der Mietvertragsbeendigung warnen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist die Notwendigkeit, den sozialen Mieterschutz zu stärken und Obdachlosigkeit zu verhindern. Die Bundesregierung plant, die Regelung zur Schonfristzahlung im Mietrecht zu erweitern, um Mietern in Notlagen mehr Schutz zu bieten, insbesondere gegen Wohnungsverlust aufgrund finanzieller Schwierigkeiten. Dies wurde von verschiedenen Organisationen, wie der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, als wichtig erachtet, während gleichzeitig Kritik von Vermieterverbänden geäußert wurde, die auf die möglichen negativen Auswirkungen für Vermieter hinwiesen.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe hat die Pläne der Bundesregierung zur Ausweitung der Schonfristzahlung im Mietrecht positiv aufgenommen, da sie den sozialen Mieterschutz stärkt. Kritiker, wie der Eigentümerverband "Haus & Grund", warnen hingegen vor einer erhöhten Belastung für private Vermieter, da sie weiterhin auf manchen Forderungen sitzen bleiben und die Probleme bei der Kündigung von Mietverhältnissen zunehmen könnten.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Unterstützung für Mieter in Notlagen, Vorbeugung von Wohnungsverlust, Stärkung des sozialen Mieterschutzes, Möglichkeit zur Abwendung einer ordentlichen Kündigung durch Nachzahlung, Belastungen für private Vermieter, Schwierigkeiten bei der einvernehmlichen Trennung von Mietverhältnissen, finanzielle und organisatorische Belastungen für Vermieter, Unsicherheit in Mietverhältnissen.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Sabine Bösing, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, erklärt, dass die Ausweitung der Schonfristzahlung eine wichtige Maßnahme sei, um Mietern in Notlagen zu helfen und Wohnungsverlusten vorzubeugen. Katja Kipping vom Paritätischen Gesamtverband beschreibt die Verlängerung der Schonfrist als richtigen, aber nicht ausreichenden Schritt, und fordert mehr bezahlbaren Wohnraum sowie einen stärkeren Mieterschutz.
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