Lang will Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zur AfD-Verbotsprüfung

Ricarda Lang fordert Prüfung der AfD-Extremismus-Einstufung für mögliches Verbotsverfahren.

Lang will Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zur AfD-Verbotsprüfung

() – Die frühere -Vorsitzende Ricarda Lang hat sich nach der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert extremistische Partei für eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern ausgesprochen, die alle Beweise erneut für ein Verbotsverfahren prüft. „Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben uns dieses an die Hand gegeben, weil sie wussten, dass es gibt, die sich demokratischen Mitteln bedienen, um an die Macht zu kommen, um dann, wenn sie an der Macht sind, die Demokratie abzuschaffen“, sagte Lang dem TV-Sender „ntv“.

Die Argumentation, das Gutachten des Verfassungsschutzes reiche für ein Verbotsverfahren nicht aus, lehne sie ab. „Es hat niemand gesagt, dass das bisherige Gutachten ausreicht. Übrigens auch so eine Nebelkerze, die wirft und sagt: `Das Gutachten reicht nicht aus`.“

Vielmehr sei das für die Grünen ein Argument für die Schaffung eines Arbeitskreises. „Deshalb wollen wir zum Beispiel, dass es eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern gibt, die sich wirklich mal alle Beweise gemeinsam anschaut.“ Davon gäbe es genug, so Lang. Wenn sich eine Partei wirklich gegen die demokratische Grundordnung wende und diese zerstören wolle, müsse man die Grenzen der Demokratie verteidigen.

Parteien, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass der Verbotsantrag dazu von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden kann.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Ricarda Lang (Archiv)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Ricarda Lang, Alexander Dobrindt

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

AfD, Verfassungsschutz, Bund, Länder, Grüne, TV-Sender "ntv", Alexander Dobrindt, Bundesverfassungsgericht, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.

Worum geht es in einem Satz?

Ricarda Lang, ehemalige Vorsitzende der Grünen, fordert eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zur Überprüfung der Beweise für ein mögliches Verbot der AfD, die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft wurde, und lehnt ab, dass das aktuelle Gutachten dafür unzureichend sei.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für die Aussagen von Ricarda Lang ist die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert extremistische Partei. Sie fordert die Bildung einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, um die Beweise für ein mögliches Verbotsverfahren zu prüfen und sieht dies als notwendig an, um die Demokratie zu schützen.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird beschrieben, dass Ricarda Lang, die ehemalige Grünen-Vorsitzende, eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern fordert, um Beweise für ein mögliches Verbot der AfD zu prüfen, nachdem der Verfassungsschutz die Partei als extremistisch eingestuft hat. Sie weist die Argumentation zurück, dass das Gutachten des Verfassungsschutzes nicht ausreichend sei, und betont die Notwendigkeit, die Demokratie zu verteidigen.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:

Einstufung der AfD als gesichert extremistische Partei, Prüfung aller Beweise für ein Verbotsverfahren, Schaffung einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, Verteidigung der Grenzen der Demokratie, mögliche Verfassungswidrigkeit von Parteien, Verbotsantrag kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Ricarda Lang zitiert. Sie spricht sich für die Gründung einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern aus, um alle Beweise für ein Verbotsverfahren gegen die AfD erneut zu prüfen. Lang betont, dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes das Instrument des Parteienverbots geschaffen haben, um die Demokratie zu verteidigen.

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