Ampel überlegt Bundesverfassungsgericht gegen Entmachtung zu wappnen
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Berlin () – In der Ampel gibt es Überlegungen, das Bundesverfassungsgericht stärker vor möglichen Entmachtungsversuchen zu schützen: Vertreter von SPD- und FDP-Fraktion sprechen sich für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes aus. „Laut Grundgesetz kann das Bundesverfassungsgerichtsgesetz mit einfacher Mehrheit geändert werden“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, der „Welt am Sonntag“. „Daraus sollten wir eine Zweidrittel-Mehrheit machen.“
Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae, sagte: „Wir müssen den Parlamentarismus und die Verfassungsgerichtsbarkeit resilienter gegen Feinde der Demokratie machen. Wesentliche Strukturen des Bundesverfassungsgerichts sollten im Grundgesetz verankert werden.“ Dazu gehöre für ihn „die Aufteilung des Gerichts in zwei Senate, die Festschreibung der zwölfjährigen Amtszeit von Richtern und die Festlegung, dass das Gericht über seine Geschäftsverteilung und seine Arbeitsweise selbst entscheiden kann“. Eine Änderung dieser Regelung wäre dann nur noch mit einer Zweidrittel-Mehrheit möglich, so Thomae. Bislang könne sie mit einfacher Mehrheit geändert werden.
Hintergrund der Überlegung sind Sorgen mit Blick auf ein Erstarken extremer Parteien im Bund. Sollten sie jemals eine parlamentarische Mehrheit erzielen, könnte sie das Bundesverfassungsgericht als zentrale Kontrollinstanz vergleichsweise leicht ausschalten, so die Befürchtung.
„Wir haben in Polen erlebt, wie schnell ein Verfassungsgericht lahmgelegt werden kann, wenn einfache Mehrheiten die Arbeitsweise des Gerichts ändern können“, sagte Fechner. „Schon vermeintlich unproblematische Änderungen ermöglichen eine Blockade: Etwa die Vorgabe, alle Anträge nach Eingangsdatum abzuarbeiten. Oder die Vorgabe, alle Entscheidungen ausführlich zu begründen. Das kann dazu führen, dass das Verfassungsgericht nicht mehr dazu kommt, verfassungswidrige Gesetze aufzuheben.“
Ohne Änderungen gäbe es theoretisch die Möglichkeit, „einen dritten Senat einzurichten und die Geschäftsverteilung so zu ändern, dass bestimmte Entscheidungen in diesem dritten Senat getroffen werden müssten“, sagte Thomae. „Das könnte de facto bedeuten, dass das Bundesverfassungsgericht als einer der wichtigsten Kontrolleure der Macht und Hüter der Verfassung lahmgelegt wird. Ein Blick auf Polen zeigt, dass autoritäre politische Kräfte zunächst versuchen, die Verfassungsgerichtsbarkeit auszuschalten.“
Für eine Grundgesetzänderung, wie sie Fechner und Thomae vorschlagen, wäre eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig. Das würde eine Zustimmung von CDU und CSU erfordern.
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