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Dobrindt: Keine dienstrechtlichen Konsequenzen für Beamte aus AfD
Berlin () – Beamte und Angestellte im Staatsdienst müssen nach Ansicht des designierten Bundesinnenministers Alexander Dobrindt (CSU) nicht per se mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie Mitglied der AfD sind oder für ein AfD-Mandat kandidieren. „Es gibt keine pauschalen Konsequenzen für Beamte, die sich zur AfD bekennen. Die Verfassungstreue, die von Beamten gefordert ist, kann nur einzelfallspezifisch in Betrachtung genommen werden“, sagte er der „Bild“ (Dienstagausgabe).
Dobrindt wies zugleich darauf hin, die Einstufung der AfD als extremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wurde unabhängig von der Fachaufsicht des Bundesinnenministeriums vorgenommen. Die scheidende Innenministerin Nancy Faeser (SPD) habe ihm das Ergebnis des BfV „zur Kenntnis gegeben“.
Auch Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) sieht keine Konsequenzen für Beamte, die AfD-Mitglieder sind: „Eine Parteimitgliedschaft alleine reicht nicht aus, um daraus automatisch dienstrechtliche Konsequenzen abzuleiten“, sagte Reul der „Bild“ dazu. „Wenn man jemanden aus dem öffentlichen Dienst entfernen will, muss man beweisen, dass diese Person durch Äußerungen oder Taten ihre Treuepflicht gegenüber dem Staat verletzt hat. Solche Fälle müssen einzeln geprüft werden – ohne Schnellschüsse, aber mit klarem Blick und Konsequenz, wenn es nötig ist.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Alexander Dobrindt (Archiv) |
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