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Voßkuhle sieht Möglichkeit für Zurückweisungen von Asylsuchenden
Karlsruhe () – Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sieht in Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze in Absprache mit den Nachbarländern, wie sie der wohl künftige Kanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigt hat, keinen Rechtsungehorsam, der im Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stehe. „Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Deutschland jemanden an der Grenze zurückweisen kann, ist rechtlich kompliziert“, sagte Voßkuhle dem „Handelsblatt“ (Freitagausgabe). „Ich finde es aber durchaus legitim zu überlegen, welche Spielräume vorhanden sind und diese dann auch auszunutzen.“
Diese Vorgehensweise als „kalkulierten Rechtsbruch“ zu diskreditieren, wie das teilweise getan werde, „erscheint mir wenig lösungsorientiert und aus diskursiver Sicht kontraproduktiv“, erklärte Voßkuhle. Demnach spielt es eine wichtige Rolle, dass das Vorgehen laut Koalitionsvertrag in „Absprache mit den Nachbarn“ geschehen solle. „Wenn der Schutzsuchende schon in einem sicheren Drittstaat ein Asylverfahren erfolglos durchlaufen hat, kann er grundsätzlich dorthin zurückgebracht werden“, sagte Voßkuhle.
Der ehemalige Verfassungshüter übte indes Kritik an Merz` Einladung des israelischen Regierungschefs Netanjahu nach Deutschland, obwohl gegen ihn ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs vorliegt. „Normalerweise muss er dann festgenommen werden“, sagte Voßkuhle. Die Rechtslage sei eindeutig. Für Netanjahu könne nichts anderes gelten als für andere Menschen. „Ich hoffe daher, dass Netanjahu so klug ist, nicht hierherzukommen und sich und uns diese Situation erspart“, erklärte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts. „Dass die Deutschen sich vor dem Hintergrund ihrer eigenen Geschichte schwertun, den israelischen Premierminister zu verhaften, dürfte wohl offensichtlich sein.“
Es sei richtig, Deutschlands Verbundenheit zu Israel deutlich zu artikulieren. „Aber das heißt nicht, dass wir damit Rechtsbrüche akzeptieren, die jetzt gerade auch unter der Regierung Netanjahu begangen werden“, sagte Voßkuhle.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Andreas Voßkuhle (Archiv) |
Karlsruhe: Ein Zentrum der Rechtsprechung
Karlsruhe ist bekannt als die Heimat des Bundesverfassungsgerichts, der höchsten rechtlichen Instanz in Deutschland. Die Stadt spielt eine zentrale Rolle in der deutschen Rechtsprechung und ist ein bedeutender Ort für die Wahrung der Verfassung und der Grundrechte. Mit ihrer idyllischen Lage am Rhein und beeindruckenden Architektur zieht Karlsruhe zudem viele Touristen an. Die Kombination aus juristischer Bedeutung und kulturellem Erbe macht Karlsruhe zu einem einzigartigen Standort in Deutschland. Außerdem bieten zahlreiche Parks und Museen der Stadt eine lebenswerte Umgebung für ihre Bewohner.
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