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BKA sieht "keine Wirkung" der Cannabis-Legalisierung auf Schwarzmarkt
Wiesbaden () – Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, sieht keine Wirkung der Cannabis-Legalisierung auf den Schwarzmarkt, beklagt aber Probleme bei der polizeilichen Verfolgung und warnt zugleich vor einer Zunahme harter Drogen in Deutschland.
„Die Cannabis-Legalisierung kann keine Wirkung auf den Schwarzmarkt haben“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Denn diese sogenannten Clubs können den Bedarf nicht mal ansatzweise decken. Wir sehen aber, dass die polizeiliche Verfolgung schwieriger geworden ist. Wenn man 25 Gramm legal in der Tasche haben darf, dann ist ein Ameisenhandel schwerer nachweisbar.“ Bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik für das vergangene Jahr, an der Münch teilgenommen hatte, verlautete Anfang April, die Straftaten seien um insgesamt 1,7 Prozent zurückgegangen – und dies sei vermutlich das Ergebnis des Gesetzes zur Teillegalisierung von Cannabis.
Die Ampel-Regierung hatte das umstrittene Gesetz beschlossen, es gilt seit dem 1. April 2024. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch in Anbau-Vereinigungen – den sogenannten Clubs – sind erlaubt, allerdings mit vielen Einschränkungen. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben, mehr nicht.
Münch sagte dem RND weiter: „Wir sehen ansonsten eine hohe Dynamik und eine Kokain-Schwemme. Sie wird dadurch ausgelöst, dass der Markt in Nordamerika gesättigt ist und man sich stärker auf Europa konzentriert. Kokain verbreitet sich in Deutschland sehr stark. Wir sehen auch eine Veränderung im Heroin-Markt, weil die Taliban den Anbau von Opium in Afghanistan unterbunden haben. Dadurch scheint eine Verknappung einzutreten – und damit das Risiko einer Vermischung mit synthetischen Opioiden und einem deutlich höheren Risiko für Konsumenten.“ Er verwies dabei auf das Opioid Fentanyl und die Toten, die in den USA zu beklagen seien.
Der BKA-Chef sagte: „Die Bekämpfung des illegalen Drogenhandels muss deshalb oben auf der Tagesordnung der Polizei und der Justiz bleiben.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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