Arbeitgeber wollen Ende der telefonischen Krankschreibungen

Arbeitgeber wollen Ende der telefonischen Krankschreibungen

Arbeitgeber wollen Ende der telefonischen Krankschreibungen

Berlin () – Die deutschen fordern von der künftigen Bundesregierung Milliardenentlastungen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Montagsausgabe) berichtet, wollen sie zugleich ungerechtfertigte Krankschreibungen durch Arztpraxen und Onlineanbieter unterbinden.

Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) müssten vollständig abgeschafft und die Lohnfortzahlung auf maximal sechs Wochen im Kalenderjahr begrenzt werden, sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Rainer Dulger, der FAZ. Bisher sind sechs Wochen je Krankheitsfall möglich. „Steigende Kosten für Lohnfortzahlungen sind ein erheblicher Ballast, der den Weg raus aus der Rezession erschwert“, sagte der Arbeitgeberpräsident angesichts der Ergebnisse der Sondierungsgespräche zwischen und SPD, die keinerlei Entlastungen in der Lohnfortzahlung vorsehen.

Jedes Jahr gäben die 77 Milliarden Euro für die Bezahlung erkrankter Mitarbeiter aus, sagte Dulger. Diese Summe übertreffe den Verteidigungshaushalt und die gesamten Ausgaben der Pflegeversicherung. Die Belastung sei die teuerste von den Arbeitgebern allein finanzierte Sozialleistung. Im internationalen Vergleich stehe an der Spitze. Angesichts ohnehin wachsender Lohnzusatzkosten müsse man diese Ausgaben dringend in den Griff bekommen, verlangte Dulger.

„Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein Einfallstor für Missbrauch und gehört abgeschafft“, sagte er mit Verweis auf einen neuen Forderungskatalog der BDA und eine noch unveröffentlichte Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa. Demnach hatten 14 Prozent der abhängig Beschäftigten, die ihren Arbeitgebern 2024 wegen einer Atemwegserkrankung eine Krankschreibung vorlegten, keinerlei Arztkontakt.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung regele ein Arzthelfer per E-Mail oder Telefonat. Das sei aber nicht zulässig, rügte die BDA. Selbst telefonische Krankschreibungen nach ärztlicher Anamnese dürften nur erfolgen, wenn keine Gelegenheit zur Videosprechstunde bestehe. Eine solche sei mit den weitverbreiteten Internetzugängen aber eigentlich immer möglich. Deshalb sei es zwingend notwendig, die „missbrauchsanfällige telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ aus der Corona-Zeit vollständig abzuschaffen, so die BDA: „Mit ihr macht man es sogenannten Blaumachern viel zu einfach.“

Das Verbandspapier, über das die FAZ berichtet, verlangt überdies, Krankschreibungen über Internetplattformen zu unterbinden. Diese kämen oft von Ärzten, die nicht bei einer deutschen Ärztekammer gemeldet seien und fiktive Praxisadressen angäben. Jedes Jahr würden 700.000 „ungerechtfertigte AUs“ ausgestellt, kritisierte die BDA: „Dieser Praxis muss ein Riegel vorgeschoben werden.“

Anfang des Jahres hatte sich Allianz-Chef Oliver Bäte dafür ausgesprochen, zur Kostenreduktion für die Unternehmen die Lohnfortzahlung am ersten Krankheitstag zu streichen. Diese Forderung hat es laut FAZ aber nicht in den BDA-Katalog geschafft.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Arztpraxis für Allgemeinmedizin (Archiv)

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