Menschenrechtsbeauftragte besorgt wegen Kinderehen im Irak
Berlin () – Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg (Grüne), hat erhebliche Bedenken gegen eine Entscheidung des irakischen Parlaments geäußert, mit der Kinderehen Vorschub geleistet werden könnte.
„Ich teile die Sorge, dass mit einem solchen Schritt die Rechte von Frauen und Kindern bei Eheschließung, Scheidung, Sorge- und Erbrecht stark eingeschränkt werden“, sagte Amtsberg dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland„. „Für die Menschenrechte wäre dies ein deutlicher Rückschritt.“
Auch im Irak hätten sich viele gegen die Gesetzesreform ausgesprochen, die vorsehe, dass schiitische Bürger Personenstandsfragen wie Ehe, Scheidung oder Erbschaft auf der Basis von religiösen Kriterien entscheiden könnten. Es müsse jetzt genau geprüft werden, „welche Elemente der finale Gesetzesentwurf enthält und welche Auslegungskriterien angewendet werden“, sagte Amtsberg.
Das irakische Parlament hatte am Dienstag einen seit Monaten umstrittenen Gesetzentwurf angenommen, mit dem das seit 1959 geltende irakische Personenstandsgesetz geändert werden soll. Damit könnten künftig Iraker, die der islamischen Strömung der Schiiten angehören, wählen, ob sie ihre Personenstandsfragen nach religiösen oder zivilrechtlichen Kriterien regeln wollen.
Nach Überzeugung mancher islamischer Geistlicher ist es zulässig, Mädchen im Teenageralter oder sogar schon im Alter von neun Jahren zu verheiraten. Das bisher geltende Personenstandsgesetz sah ein reguläres Mindestalter von 18 Jahren vor. Umstritten ist, ob die Gesetzesreform formell korrekt verabschiedet wurde. Klagen gegen das Gesetz sind bereits angekündigt worden.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Luise Amtsberg (Archiv) |
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