Bundesregierung vereinfacht Änderung des Geschlechtseintrags

Berlin () – Die Bundesregierung hat grünes Licht für das sogenannte “Selbstbestimmungsgesetz” gegeben. Das Kabinett brachte den gemeinsamen Entwurf von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) am Mittwoch auf den Weg.

Bürger sollen demnach künftig die haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die Änderungen sollen drei Monate vor der Erklärung gegenüber dem Standesamt angemeldet werden, für erneute Änderungen gilt eine einjährige Sperrfrist. Für Minderjährige bis 14 Jahren sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben können; Minderjährige ab 14 Jahren sollen die Änderungserklärung selbst abgeben können. Deren Wirksamkeit soll allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten voraussetzen. Eltern soll unterdessen die Eintragung “Elternteil” anstelle von “Vater” oder “Mutter” in der Geburtsurkunde ihrer Kinder ermöglicht werden. Das Gesetz richtet sich laut Bundesregierung an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre ; die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen für die Änderung nicht länger erforderlich sein. Das “Selbstbestimmungsgesetz” soll das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen. Die Ampel setzt mit dem Beschluss ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Bei der Vorstellung des vor dem Kanzleramt wurden Paus und Buschmann von zwei angeschrien, die das Gesetz als “Schande” bezeichneten. Buschmann verteidigte das “Selbstbestimmungsgesetz” unterdessen als Ausdruck einer Politik, “für die die Grundrechte an erster Stelle stehen”. Es nehme niemandem etwas weg. “Menschen haben das zur freien Entfaltung der Persönlichkeit, dazu gehört auch die sexuelle Identität.”

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Das geltende Recht schikaniere transgeschlechtliche Menschen – diesen “unwürdigen Zustand” wolle man beenden, so der Minister. Paus sprach derweil von einem “wichtigen Tag” für alle trans- und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland. Das Grundgesetz garantiere die freie Entfaltung der Persönlichkeit und den Schutz der Privatsphäre. “Trotzdem wurden die Betroffenen mehr als 40 Jahre lang durch das Transsexuellengesetz diskriminiert.”

Damit sei jetzt endlich Schluss.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Lisa Paus und Marco Buschmann am 23.08.2023

Zusammenfassung

  • Bundesregierung gibt grünes Licht für “Selbstbestimmungsgesetz”
  • Kabinett bringt gemeinsamen Entwurf von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) auf den Weg
  • Bürger sollen Geschlechtseintrag und Vornamen durch Erklärung beim Standesamt ändern können
  • Änderungen müssen drei Monate vor der Erklärung angemeldet werden, einjährige Sperrfrist für erneute Änderungen
  • Minderjährige bis 14 Jahre: Sorgeberechtigte können Änderungserklärung abgeben; ab 14 Jahre: Minderjährige können selbst Änderungserklärung abgeben (Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich)
  • Eltern können “Elternteil” statt “Vater” oder “Mutter” in Geburtsurkunde eintragen lassen
  • Gesetz richtet sich an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen; kein ärztliches Attest oder Gutachten erforderlich
  • “Selbstbestimmungsgesetz” soll Transsexuellengesetz von 1980 ablösen und Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen
  • Fazit

    Die Bundesregierung hat den Entwurf für das “Selbstbestimmungsgesetz” gebilligt, das das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen soll. Bürger sollen künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen, ohne Vorlage eines ärztlichen Attests oder Einholung von Gutachten. Minderjährige ab 14 Jahren können die Änderungserklärung selbst abgeben, Eltern können die Eintragung “Elternteil” statt “Vater” oder “Mutter” in der Geburtsurkunde ihrer Kinder verlangen. Das Gesetz richtet sich an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen.

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