Selbstbestimmungsgesetz soll nach Sommerpause verabschiedet werden

() – Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) rechnet nach der Sommerpause mit einer Verabschiedung des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes durch das Bundeskabinett. “Mein Ziel ist klar: Zügig nach der Sommerpause wollen wir den Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz im Kabinett beschließen”, sagte Buschmann der “Rheinischen Post” (Freitagausgabe).


“Der soll endlich über das Gesetz beraten können”, so der FDP-Politiker. “Ich rechne damit, dass die Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz im Bundestag lebhaft wird.” Ihm gehe es um eine behutsame und pragmatische Fortentwicklung des Rechts. “Wir haben größten Wert daraufgelegt, alle Möglichkeiten des Missbrauchs – und seien sie noch so fernliegend – auszuschließen.”

Die überfällige Besserstellung von Personen, deren Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag abweiche, werde auch nicht zu Lasten anderer gehen, sagte der Minister. “Und es wird sich viel weniger ändern, als viele meinen. Vertragsfreiheit und Hausrecht bleiben gewahrt – so wie es in einer liberalen Gesellschaftsordnung selbstverständlich ist”, sagte Buschmann. Nach den Plänen der Koalition soll jeder Mensch in Deutschland künftig seinen Geschlechtseintrag und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können.

Das Gesetz richtet sich an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre . Kritik gibt es vor allem an einzelnen Passagen im Gesetzentwurf, etwa zum Hausrecht. Ursprünglich war die Verabschiedung des für Ende 2022 geplant.

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Selbstbestimmungsgesetz soll nach Sommerpause verabschiedet werden

Zusammenfassung

  • Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) rechnet nach der Sommerpause mit Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes durch das Bundeskabinett
  • Ziel: Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz im Kabinett beschließen, damit Bundestag über das Gesetz beraten kann
  • Behutsame und pragmatische Fortentwicklung des Rechts, Missbrauchsmöglichkeiten sollen ausgeschlossen werden
  • Besserstellung von Personen mit abweichender Geschlechtsidentität soll nicht zu Lasten anderer gehen
  • Vertragsfreiheit und Hausrecht bleiben gewahrt
  • der Koalition: Einfaches Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens beim Standesamt
  • Gesetz richtet sich an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen
  • Kritik an einzelnen Passagen im Gesetzentwurf, ursprüngliche Verabschiedung für Ende 2022 geplant

Fazit

Bundesjustizminister Marco Buschmann erwartet die Verabschiedung des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes durch das Bundeskabinett nach der Sommerpause. Das Gesetz soll es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen ermöglichen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen selbst zu bestimmen und einfach beim Standesamt zu ändern. Buschmann betont, dass die Änderungen nicht zu Lasten anderer gehen würden und Vertragsfreiheit und Hausrecht gewahrt bleiben.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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