Selbstbestimmungsgesetz soll zum Ende der Sommerpause kommen

() – Das sogenannte “Selbstbestimmungsgesetz”, das trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtern soll, ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen, steht nach Auskunft von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) kurz vor der Kabinettsbefassung. “Es werden jetzt die letzten Fragen mit dem geklärt, und dann kann das Gesetz am Ende der Sommerpause vom Kabinett verabschiedet werden”, sagte Paus der “Welt” (Donnerstagausgabe).


“Die Betroffenen warten nun schon lange genug darauf.” Zuletzt hatte das Innenministerium Bedenken angemeldet, eine Änderung des Geschlechtseintrags könne zur Verschleierung von Straftaten vorgenommen werden. Auch bislang ist es möglich, den behördlichen Vermerk über das Geschlecht anzupassen. Der Vorgang ist jedoch für einen Teil der Betroffenen aufwändig und kostenintensiv: Während “Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung” infolge eines Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit einer ärztlichen Bescheinigung oder einer eidesstattlichen vor dem Standesamt ihren Eintrag ändern lassen können, müssen transgeschlechtliche den Weg über ein Gerichtsverfahren mit mehreren Sachverständigengutachten gehen.

Der neue Entwurf des Bundesjustiz- und des Bundesfamilienministeriums sieht vor, dass Erwachsene künftig mit einer “Erklärung mit Eigenversicherung” beim Standesamt ihren Eintrag ändern können. Ursprünglich war das Gesetz für 2022 geplant.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Standesamt (Archiv)

Selbstbestimmungsgesetz soll zum Ende der Sommerpause kommen

Zusammenfassung

– “Selbstbestimmungsgesetz” kurz vor der Kabinettsbefassung in
– Ziel: Erleichterung der Geschlechtseintrag-Änderung für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen
– Familienministerin Lisa Paus gibt bekannt, dass letzte Fragen mit dem Innenministerium geklärt werden
– Innenministerium hatte Bedenken wegen möglicher Verschleierung von Straftaten
– Aktuell ist Änderung des Geschlechtseintrags teils aufwändig und kostenintensiv
– Neuer Gesetzesentwurf ermöglicht Änderung mit “Erklärung mit Eigenversicherung” beim Standesamt
– Ursprünglich war das Gesetz für 2022 geplant

Fazit

Das “Selbstbestimmungsgesetz” in Deutschland, das es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtern soll, ihren Geschlechtseintrag zu ändern, steht kurz vor der Kabinettsbefassung. Der neue Entwurf sieht vor, dass Erwachsene künftig mit einer “Erklärung mit Eigenversicherung” beim Standesamt ihren Eintrag ändern können. Ursprünglich war das Gesetz für 2022 geplant.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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