Lesben- und Schwulenverband begrüßt Selbstbestimmungsgesetz

() – Der Lesben- und Schwulenverband hat die Verabschiedung des neuen Selbstbestimmungsrechts durch die Bundesregierung gelobt, übte zugleich aber Kritik an einigen geplanten Regelungen. “Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit dem Kabinettsentwurf der nächste Schritt zur rechtlichen Selbstbestimmung von trans, intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Personen getan ist. Das war längst überfällig”, sagte Mara Geri aus dem LSVD-Bundesvorstand dem “Redaktionsnetzwerk ” (Donnerstagausgabe).


“Allerdings ist der aktuelle Gesetzesentwurf immer noch von Fremdbestimmung und Misstrauen insbesondere gegen trans Personen geprägt.” Alle demokratischen müssten das Gesetz nun im parlamentarischen Prozess noch verbessern, forderte Geri. So seien noch Änderungen nötig, beispielsweise bei der Anzeigepflicht von einer Änderungsabsicht beim Standesamt, der Berücksichtigung von Jugendlichen und dem Wegfall der , den Vornamen unabhängig vom Personenstand zu ändern.

“Die geschlechtliche Selbstbestimmung für alle muss ohne Wenn und Aber gewährleistet werden.” Kritisch sieht der Verband zudem die Neuerung im Gesetzesentwurf, wonach Betreiber etwa von Frauensauen und Frauenhäusern vom Hausrecht Gebrauch machen und bestimmten Besuchern den Zutritt verwehren können. “Dies könnte als Legitimierung für diskriminierende Ausschlüsse von trans, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen aus Einrichtungen, Räumen und von Veranstaltungen genutzt werden”, sagte Geri. Das würde denen in die Hand spielen, die versuchen, die rechtliche und gesellschaftliche Ausgrenzung von betroffenen Personen zu rechtfertigen.

Der Lesben- und Schwulenverband vertritt neben homosexuellen auch bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen. Transgeschlechtliche Menschen identifizieren sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht, das ihnen bei der Geburt meist anhand des Aussehens der Geschlechtsorgane zugeschrieben wurde. Intergeschlechtliche Menschen haben körperliche Merkmale, die sich nicht als ausschließlich männlich oder ausschließlich weiblich kategorisieren lassen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Regenbogen-Fahne (Archiv)

Lesben- und Schwulenverband begrüßt Selbstbestimmungsgesetz

Zusammenfassung

  • Der Lesben- und Schwulenverband lobt neues Selbstbestimmungsrecht, übt aber auch Kritik an geplanten Regelungen.
  • Der neue Gesetzesentwurf zeigt Fortschritte in der rechtlichen Selbstbestimmung für trans, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen.
  • Die geplante Neuregelung beinhaltet jedoch Aspekte der Fremdbestimmung und Misstrauen, insbesondere gegenüber trans Personen.
  • Verbesserungen werden gefordert, z.B. bei Anzeigepflicht, Berücksichtigung von Jugendlichen und der Möglichkeit, Vornamen unabhängig vom Personenstand zu ändern.
  • Kritisch gesehen wird die Neuerung, dass Betreiber von Frauensauen und Frauenhäusern bestimmten Besuchern den Zutritt verwehren können, da dies zu diskriminierenden Ausschlüssen führen könnte.

Fazit

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) lobt das neue Selbstbestimmungsrecht in Deutschland, äußert jedoch Kritik an geplanten Regelungen. Der Verband fordert Verbesserungen im parlamentarischen Prozess, unter anderem bei der Anzeigepflicht für Änderungsabsichten beim Standesamt und der Berücksichtigung von Jugendlichen. Zudem kritisiert der LSVD die Neuerung, dass Betreiber von Frauensauen und Frauenhäusern Hausrecht ausüben und bestimmten Besuchern den Zutritt verwehren können, da dies als Legitimation für diskriminierende Ausschlüsse bestimmter Personen genutzt werden könne.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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