– Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat keinen Zeitplan für Entschädigungsfonds für Opfer des Transsexuellengesetzes (TSG).
– TSG regelt seit 1981 Maßnahmen für Trans-, Inter- und nicht-binäre Menschen, die ihren Geschlechtseintrag anpassen wollen.
– Bundesverfassungsgericht stufte TSG mehrfach als verfassungswidrig ein.
– Ampel-Koalition plant Selbstbestimmungsgesetz, um das in Teilen verfassungswidrige TSG abzulösen.
– Entwurf für Selbstbestimmungsgesetz soll in den nächsten Tagen veröffentlicht werden.
– Fonds wird jedoch nicht im Selbstbestimmungsgesetz geregelt werden.
Berlin () – Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat noch keinen Zeitplan für den Entschädigungsfonds, der für die Opfer des Transsexuellengesetzes (TSG) von der Bundesregierung vorgesehen ist. “Es ist richtig, dass viel Leid produziert worden ist dadurch, dass trans- und intergeschlechtliche Menschen lange als krank gesehen wurden”, sagte Paus der “taz” (Montagsausgabe).
Das Transsexuellengesetz regelt seit 1981, welche Maßnahmen nötig sind für Trans-, Inter- und nicht-binäre Menschen, die ihren Geschlechtseintrag anpassen wollen. Das Bundesverfassungsgericht stufte das Transsexuellengesetz mehrfach als verfassungswidrig ein, etwa Zwangssterilisationen, geschlechtsangleichende Operationen und erzwungene Ehescheidungen, die in der Vergangenheit nötig waren, um den Geschlechtsantrag anzupassen. Die Ampel-Koalition plant ein Selbstbestimmungsgesetz, welches das in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz ablösen soll. Der Entwurf dafür soll in den nächsten Tagen veröffentlicht werden: “Wir sind dran”, sagte Paus der Zeitung.
“Der Fonds wird aber nicht in dem Selbstbestimmungsgesetz geregelt werden.”
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Bildhinweis: | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
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