Berlin () – Die Co-Vorsitzende der Linken, Janine Wissler hat den Vorschlag des Parlamentarischen Geschäftsführers der Unionsfraktion, Thorsten Frei, scharf kritisiert. “Ich nenne das einen Verstoß gegen die Menschenrechte und gegen die Grundrechte, weil: Das Grundrecht auf Asyl ist im Grundgesetz garantiert, und man kann natürlich den individuellen Anspruch nicht abschaffen, sondern der Asylantrag muss in jedem Fall individuell geprüft werden”, sagte Wissler am Dienstag dem TV-Sender “Welt”.
Sonst könne man “ja überhaupt nicht feststellen, ob Menschen Opfer von Verfolgungen sind, ob sie gefoltert wurden”, so die Politikerin. “Und deshalb ist das wirklich ein hanebüchener Vorschlag, der wirklich für eine Partei, die sich selber christlich nennt und von Nächstenliebe redet, ein Armutszeugnis ist.”
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Janine Wissler (Archiv) |
Zusammenfassung
- Die Co-Vorsitzende der Linken, Janine Wissler, kritisiert den Vorschlag von Thorsten Frei (Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion).
- Wissler nennt den Vorschlag einen Verstoß gegen Menschenrechte und Grundrechte.
- Das Grundrecht auf Asyl ist im Grundgesetz garantiert, individuelle Ansprüche können nicht abgeschafft werden.
- Asylanträge müssen in jedem Fall individuell geprüft werden, um Verfolgung und Folter festzustellen.
- Wissler nennt den Vorschlag ein Armutszeugnis für eine christliche Partei, die von Nächstenliebe redet.
Fazit
Janine Wissler, die Co-Vorsitzende der Linken, kritisiert den Vorschlag von Thorsten Frei, Geschäftsführer der Unionsfraktion, scharf und nennt ihn einen Verstoß gegen Menschen- und Grundrechte, weil er das Grundrecht auf Asyl aushebele. Wissler sagt, jeder Asylantrag müsse individuell geprüft werden, um festzustellen, ob Menschen Opfer von Verfolgungen oder Folter sind.
- Breites Bündnis fordert Verzicht auf erdverkabelte Stromautobahnen - 29. April 2024
- Berliner Charité macht Rekord-Verlust - 29. April 2024
- Dax dreht ins Minus – Sorge vor Verschiebung von Zinssenkung - 29. April 2024