Bauministerium plant drei Modelle für Wohngemeinnützigkeit

() – Das Bundesbauministerium unter Leitung von Klara Geywitz (SPD) möchte auf unterschiedlichen Wegen befähigen, gemeinnützig Wohnraum zu bewirtschaften. Das geht aus einem Eckpunktepapier zur neuen Wohngemeinnützigkeit (NWG) hervor, über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben) berichten.


Demnach soll die neue Wohngemeinnützigkeit auf verschiedenen Wegen umgesetzt werden können. Zum einen sollen Wohnungsunternehmen vollständig in die neue Gemeinnützigkeit wechseln können oder sich als NWG-Unternehmen neu gründen können. Sie müssten sich in diesem Modell verpflichten, dauerhaft Mieten anzubieten, deren durchschnittlicher Satz unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen würde. Im Gegenzug würden sie Steuerbefreiungen etwa bei der Körperschafts- und Gewerbesteuer sowie Erleichterungen bei der erhalten.

Auch sollen sie den Eckpunkten zufolge eine Zulage als Anreiz für den Eintritt in die neue Wohngemeinnützigkeit sowie Neubau- und Investitionszulagen erhalten. Als zweite Option möchte das Bauministerium stärker selbstlos handelnde Organisationen als Wohnungsvermieter gewinnen. Damit meint das Ministerium Unternehmen, die bereits heute in der Abgabenordnung (AO) als steuerbegünstigt gelten, da sie gemeinnützige Zwecke erfüllen. Ein “wohngemeinnütziger Zweck” könne in die Abgabenordnung eingefügt werden, schlägt das Haus von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) vor.

Im Gegenzug würden auch diese Unternehmen Steuererleichterungen erhalten. Zudem könnte die Möglichkeit der erleichterten Bildung von Gewinnrücklagen sowie eine Ausweitung der Möglichkeit zum Unterhalt eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs als Erleichterung genutzt werden. Als dritte Option schlägt das Bauministerium vor, dass Unternehmen nur einen bestimmten Anteil ihres Bestandes nach gemeinnützigen Kriterien vermieten können. Ihnen würde im Gegenzug bei der Ertragssteuer entgegengekommen werden.

Zu den Kosten der neuen Wohngemeinnützigkeit macht das Ministerium in den Eckpunkten keine Angaben. “Weitere Aussagen zu einem Förderprogramm wären erst mit Beschluss des Deutschen Bundestags zum 2024 gegen Ende des Jahres möglich”, heißt es in dem Papier. Wohnpolitikerin Hanna Steinmüller (Grüne) wertete die Eckpunkte als Erfolg. “Das Papier zeigt: Dauerhaft bezahlbares ist möglich”, sagte die Bundestagsabgeordnete den Funke-Zeitungen.

Die Eckpunkte seien ein Lichtblick für Mieter. “Wenn die Koalition es mit dem bezahlbaren Wohnen ernst meint, dann muss jetzt zügig ein Gesetzentwurf folgen”, mahnte Steinmüller.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Hausfassade

Bauministerium plant drei Modelle für Wohngemeinnützigkeit

Zusammenfassung

  • Bundesbauministerium plant neue Wohngemeinnützigkeit (NWG), um Unternehmen zur gemeinnützigen Bewirtschaftung von Wohnraum zu befähigen.
  • Wohnungsunternehmen können vollständig in NWG wechseln oder sich als NWG-Unternehmen neu gründen.
  • Im Gegenzug für dauerhaft angebotene Mieten unter ortsüblicher Vergleichsmiete erhalten Unternehmen Steuerbefreiungen und Erleichterungen.
  • Steuerbegünstigte Unternehmen erfüllen bereits gemeinnützige Zwecke und können einen “wohngemeinnütziger Zweck” in ihre Abgabenordnung integrieren.
  • Dritte Option: Unternehmen vermieten einen bestimmten Anteil ihres Bestandes nach gemeinnützigen Kriterien und erhalten Ertragssteuererleichterungen.
  • Keine Angaben zu den Kosten der neuen Wohngemeinnützigkeit; Entscheidung über Förderprogramm erst Ende des Jahres möglich.

Fazit

Das Bundesbauministerium möchte Unternehmen befähigen, gemeinnützig Wohnraum zu bewirtschaften. Dazu sollen sie Mieten anbieten, die unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen und im Gegenzug Steuererleichterungen erhalten. Auch selbstlose Organisationen sollen als Wohnungsvermieter gewonnen werden, indem ein “wohngemeinnütziger Zweck” in die Abgabenordnung eingefügt wird. Es könnte auch ermöglicht werden, dass Unternehmen nur einen bestimmten Anteil ihres Bestandes nach gemeinnützigen Kriterien vermieten. Zu den Kosten der neuen Wohngemeinnützigkeit macht das Ministerium in den Eckpunkten keine Angaben. Ein Förderprogramm wäre erst mit Beschluss des Deutschen Bundestags zum Haushalt 2024 gegen Ende des Jahres möglich.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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