Queerbeauftragter will Änderungen am Selbstbestimmungsgesetz

Berlin () – Der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann (Grüne) hofft darauf, Teile des Selbstbestimmungsgesetzes noch ändern zu können. Es sei immerhin möglich, “im parlamentarischen Verfahren noch Verbesserungen am Gesetz auszuhandeln”, sagte Lehmann dem “Spiegel”.

“Ich habe Verbesserungen des Entwurfs vorgeschlagen. Das ist auch meine Aufgabe als Queerbeauftragter der Bundesregierung bei allen Gesetzen, um die Perspektive der LSBTIQ-Community einzubringen”, sagte Lehmann. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz sollen Personen ihren Geschlechtseintrag durch einen Antrag beim Standesamt ändern können. Dies sei “ein großer Fortschritt für Grund- und “, erklärte Lehmann.

Kritisch sieht der Grünenpolitiker allerdings, dass diese Änderung erst nach drei Monaten gültig werden soll. “Ich finde das zu lang. Wenn zwei heiraten, ist die Ehe ja auch nicht erst drei Monate später gültig.” Auch dass im Gesetzentwurf mit Blick auf den Zugang zu Saunen oder Fitnessstudios vor allem auf das Hausrecht der Betreiber verwiesen wird, hält Lehmann für problematisch.

“Das private Hausrecht bleibt bestehen, darf aber nie willkürlich ausgeübt werden, sondern nur in Verbindung mit dem Diskriminierungsverbot”, sagte Lehmann. “Wenn Menschen sich übergriffig in oder Sauna verhalten, darf man sie rausschmeißen.” Aber man könne niemanden abweisen, nur weil sie oder er trans sei. “Dass neben dem Hausrecht auch immer das Diskriminierungsverbot gilt, könnte aus meiner Sicht noch klarer im Gesetz stehen, damit es da keine Rechtsunsicherheit gibt.”

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Die Debatte über den Zugang zu diesen Räumen für transgeschlechtliche Personen sei vor allem interessengeleitet, sagt Lehmann. “Es geht einigen offenbar darum, deutlich zu machen: transgeschlechtliche Personen sind nicht willkommen.”

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Zusammenfassung

  • Queerbeauftragter Sven Lehmann hofft auf Änderungen im Selbstbestimmungsgesetz.
  • Personen sollen Geschlechtseintrag durch Antrag beim Standesamt ändern können.
  • Lehmann kritisiert dreimonatige Wartezeit und Verweis auf Hausrecht bei Saunen und Fitnessstudios.
  • Fordert klarere Regelung zum Diskriminierungsverbot im Zusammenhang mit Hausrecht.
  • Debatte über Zugang zu Räumen für transgeschlechtliche Personen sei interessengeleitet.

Fazit

Der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, hofft, Teile des Selbstbestimmungsgesetzes noch ändern zu können. Er kritisiert die Wartezeit von drei Monaten, bis eine Änderung des Geschlechtseintrags gültig wird, als zu lang. Zudem hält er die Regelungen zum diskriminierungsfreien Zugang zu Saunen und Fitnessstudios für unzureichend und will das Diskriminierungsverbot im Gesetz klarer verankern.

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