Roth spricht sich für Freilassung von Assange aus

– Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) hält mögliche Freilassung von Julian Assange für ein “gutes und wichtiges Signal für die Pressefreiheit”
– Assange hat über Wikileaks Kriegsverbrechen und Verbrechen der US-Armee gegen die Menschlichkeit veröffentlicht
– Öffentlichkeit sollte von solchen Verbrechen erfahren können
von Assange müssen während der Gerichtsverfahren gewahrt bleiben
– Faire Verfahren und menschenwürdige Haftbedingungen gefordert
– Roth reagiert auf Forderung von Reporter ohne Grenzen nach verbesserten Auskunftsrechten der Presse
– Bundesregierung plant Auskunftsrechte der Presse auf gesetzliche Grundlage zu stellen

() – Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne), hält eine mögliche Freilassung von Julian Assange für “ein gutes und wichtiges Signal für die Pressefreiheit”. Anlässlich des Tags der Pressefreiheit am 3. Mai sagte Roth der “taz” (Mittwochausgabe): “Julian Assange hat über Wikileaks Kriegsverbrechen und Verbrechen der US-Armee gegen die Menschlichkeit veröffentlicht. Wie ich finde: Zu .”


Die Öffentlichkeit müsse von solchen Verbrechen erfahren können, so die Kulturstaatsministerin. “Ich kann mir kein Sicherheitsinteresse vorstellen, das im Fall solcher Verbrechen überwiegen könnte.” Weiter mahnte Roth an, dass die Menschenrechte für den Whistleblower auch während der noch laufenden Gerichtsverfahren gewahrt bleiben müssten. “Auf rechtsstaatlicher Ebene ist es derzeit Aufgabe der Gerichte, diesen Fall juristisch zu beurteilen. Hier muss klar sein, dass die Menschenrechte von Julian Assange gewahrt bleiben”, sagte die -Politikerin. Dies gelte ebenso für seinen Anspruch auf ein faires Verfahren vor US-Gerichten als auch auf menschenwürdige Haftbedingungen in Großbritannien. “In demokratischen Staaten muss auch psychische Folter ausgeschlossen sein.”

Roth reagierte außerdem auf eine Forderung der Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen nach verbesserten Auskunftsrechten der Presse. Die Bundesregierung habe sich vorgenommen, die Auskunftsrechte der Presse gegenüber Bundesbehörden auf “eine gesetzliche Grundlage zu stellen”. Es gebe “zwar Landesmediengesetze, und ein Auskunftsrecht wird auch direkt aus dem Grundgesetz abgeleitet. Dennoch braucht es hier auch eine Rechtsgrundlage auf Bundesebene”, so Roth wörtlich.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Claudia Roth

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