Linke will "Prekaritätsentschädigung" für Leiharbeiter

  • Linken-Chef Martin Schirdewan möchte Leiharbeiter mit einer “Prekaritätsentschädigung” vor Kündigung schützen.
  • Schirdewan schlägt eine Sicherheitsentschädigung von 10% des Gesamtbruttogehalts vor, wenn das den Leiharbeitenden nicht übernimmt.
  • In Frankreich hat eine solche Zahlung bereits die Übernahmequote von Leiharbeitern erhöht.
  • Die fordert gleiche Bezahlung von Leiharbeitern ab dem ersten Tag der Beschäftigung (Equal Pay-Regelung).
  • Bisher gilt der Anspruch auf gleiche Bezahlung erst nach neun Monaten ununterbrochener Tätigkeit im Unternehmen.
  • Schirdewan kritisiert das Kabinett Scholz wegen Gleichgültigkeit gegenüber der Lage von Leiharbeitern und fordert ein Ende der “ständigen Existenzangst” bei Betroffenen.

() – Linken-Chef Martin Schirdewan will Leiharbeiter mit einer “Prekaritätsentschädigung” vor Kündigung schützen. “Ein wichtiger Schritt wäre dabei die Sicherheitsentschädigung von zehn Prozent des Gesamtbruttogehalts, wenn das Unternehmen den Leiharbeitenden nicht übernimmt”, sagte Schirdewan der “Neuen Osnabrücker Zeitung”.


In Frankreich habe eine solche Zahlung die Übernahmequote von Leiharbeitern bereits erhöht. Zudem verlangt die Linke die gleiche Bezahlung von Leiharbeitern über die gesamte Beschäftigungszeit hinweg: “Es braucht dringend eine `Equal Pay-Regelung`, welche ab dem ersten Tag der Beschäftigung gilt”, sagte der Linken-Politiker. Bislang greift dieser Anspruch erst nach neun Monaten ununterbrochener Tätigkeit im Unternehmen. Schirdewan fordert, Ausnahmen abzuschaffen und den “Anreiz für schlechtere Bezahlung” zu beenden.

Dem Kabinett Scholz warf Schirdewan Gleichgültigkeit gegenüber der Lage von Leiharbeitern vor: “Beim Zocken um Arbeitskraft und Entlohnung darf die Bundesregierung nicht weiterhin tatenlos zuschauen, nur weil es sich in der Arbeitslosenstatistik besser liest”, sagte der Linken-Vorsitzende. Die Rolle des “Puffers” schaffe eine “ständige Existenzangst” bei vielen Betroffenen. “Trotz gleicher gelten noch immer Leiharbeiter als Beschäftigte zweiter Klasse.”

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