Viele haben sich darüber geärgert, denn immer, wenn sie sich ihren Lieblingssong auf YouTube abhören wollten, war das nicht möglich. „Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar“ war dann zu lesen und diese so verhasste Meldung kostete YouTube viele treue User. Schuld an der Blockade war ein langjähriger Rechtsstreit zwischen der Internetplattform und der deutschen Musikverwertungsgesellschaft, kurz GEMA.
Der Streit wurde beigelegt
Der Streit zwischen der GEMA und YouTube ist endlich beendet und nicht nur die Nutzer von YouTube können sich darüber freuen. Auch die Komponisten, die Autoren und die Musikverleger profitieren davon, dass sich YouTube und die GEMA geeinigt haben. Wenn sie Mitglied der GEMA sind, dann können sie ab jetzt ihre Clips auf YouTube in Deutschland, der Schweiz und in Österreich monetarisieren und sich durch Werbung neue Einnahmequellen sichern. Über die Details bei der Einigung wollte man sich weder bei YouTube noch bei der GEMA äußern, und genaue finanzielle Einzelheiten wurden nicht bekannt.
Worum ging es bei dem Streit?
Auch wenn der Streit zwischen der GEMA und YouTube beigelegt wurde, hat die Videoplattform betont, dass es auch weiterhin Unterschiede geben wird, was die Rechtsauffassung angeht. Begonnen hatten die Streitigkeiten vor zehn Jahren und seit 2009 hatte die GEMA mit YouTube um einen Lizenzvertrag gerungen. Heftig wurde der Streit dann im Jahre 2011, als die GEMA ihre Tarife für die Musikvideos veröffentliche, die mit Werbung finanziert werden. 10,25 % der Einnahmen sollten an die GEMA abgeführt werden, mindestens aber ein Preis von 0,025 Cent pro Stream bei einer niedrigen Interaktivität. Dieser Preis galt zum Beispiel für Internetradios, nicht aber für YouTube. Die Plattform habe, so die GEMA, eine hohe Interaktivität und müsse daher statt 0,025 Cent pro Stream, 0,048 Cent pro Stream zahlen. YouTube weigerte sich strikt und so kam es 2014 zur Unterlassungsklage um die verhassten Sperrtafeln für die Nutzer in Deutschland.
Bild: © Depositphotos.com / TPOphoto
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YouTube war in Deutschland nicht verfügbar, weil ein Rechtsstreit zwischen der GEMA und YouTube die Nutzung von Musikvideos blockierte. Der Streit begann 2009, als die GEMA und YouTube über einen Lizenzvertrag verhandelten, insbesondere über die Höhe der Lizenzgebühren für Musikvideos. Der Streit zwischen GEMA und YouTube dauerte insgesamt etwa zehn Jahre, mit intensiven Auseinandersetzungen ab 2011. GEMA-Mitglieder können nun ihre Musikvideos auf YouTube monetarisieren und durch Werbung neue Einnahmequellen erschließen. Über die genauen finanziellen Einzelheiten der Einigung zwischen GEMA und YouTube wurden keine Informationen veröffentlicht. Ursprünglich sollte YouTube 10,25 % der Einnahmen an die GEMA abführen, jedoch gab es unterschiedliche Auffassungen über die Höhe der Gebühren pro Stream. Die GEMA forderte für YouTube aufgrund der hohen Interaktivität höhere Gebühren als für Internetradios, was zu Konflikten führte. Die Unterlassungsklage gegen YouTube wurde 2014 eingereicht, um die Sperrtafeln für Nutzer in Deutschland zu verhindern. Von der Einigung profitieren sowohl die Nutzer von YouTube als auch die Komponisten, Autoren und Musikverleger, die GEMA-Mitglieder sind. Ja, trotz der Einigung betont YouTube, dass es weiterhin Unterschiede in der Rechtsauffassung geben wird.Häufige Fragen
Warum war YouTube in Deutschland nicht verfügbar?
Was hat zu dem Streit zwischen GEMA und YouTube geführt?
Wie lange dauerte der Streit zwischen GEMA und YouTube?
Was bedeutet die Einigung für GEMA-Mitglieder?
Welche finanziellen Details zur Einigung sind bekannt?
Wie viel Prozent der Einnahmen sollte YouTube ursprünglich an die GEMA zahlen?
Was ist der Unterschied zwischen den Tarifen für Internetradios und YouTube?
Wann kam es zur Unterlassungsklage gegen YouTube?
Wer profitiert von der Einigung zwischen GEMA und YouTube?
Wird es weiterhin rechtliche Unterschiede zwischen GEMA und YouTube geben?
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