Linnemann will Bürokratiekosten für Ärzte senken

Linnemann will Bürokratiekosten für Ärzte senken

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Gesundheitspolitik in Berlin

() – Bundesgesundheitsminister Carsten (CDU) will die Bürokratiekosten im Gesundheitswesen bis 2030 um 101 Millionen pro Jahr senken. Das geht aus einem Entwurf zum Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetz (HiB) hervor, über die das Magazin „Politico“ berichtet. Als Teil der Reform will der CDU-Politiker Ärzte bei den Abrechnungen seltener kontrollieren.

Nach der Pflegereform ist das HiB das nächste große Gesetz, das Linnemann vorlegt. Es soll Ärzte und Psychotherapeuten entlasten, indem Regelungen vereinfacht werden oder sogar wegfallen. Die Entlastung durch das Gesetz soll laut Entwurf ab 2030 auf jährlich rund 182 Millionen Euro steigen.

Bei den Ärzten will Linnemann künftig weniger Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchführen, indem er eine Bagatellgrenze von 300 Euro einführt. Linnemanns Vorgängerin Nina Warken hatte im März dem „Politico“ gesagt, dass damit rund 70 Prozent der Wirtschaftlichkeitsprüfungen wegfallen würden. Mit diesen Prüfungen wird festgestellt, ob Ärzte tatsächlich nur notwendige Leistungen abgerechnet haben. Sie sind für alle Beteiligten mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden.

Die Verschreibung von Kurzzeittherapien bei Psychotherapeuten soll ebenfalls vereinfacht werden. Bislang konnten nur 12 von möglichen 24 Sitzungen auf einmal verordnet werden. Künftig sollen Patienten alle Sitzungen auf einmal genehmigt bekommen.

Zudem soll der Spitzenverband der (GKV-Spitzenverband) mit Hilfsmittelverbänden Rahmenverträge schließen, die Dokumentationspflichten und Abrechnungsprozesse vereinheitlichen. Das soll Verhandlungen über Hilfsmittel wie beispielsweise Hörgeräte oder Prothesen vereinfachen und schlussendlich Geld sparen. Dieser einheitliche Rahmenvertrag soll die um über 82 Millionen Euro pro Jahr entlasten.

Außerdem sollen Krankenkassen die Anträge auf Hörgeräte künftig vorab genehmigen. Bislang verzichten Versicherungen bei etwa 300.000 Anträgen pro Jahr auf diese Vorgenehmigung, heißt es im Entwurf.

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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Carsten Linnemann, Nina Warken

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

dts Nachrichtenagentur, CDU, Politico, Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)

Wann ist das Ereignis passiert?

Bis 2030; die jährliche Entlastung soll ab 2030 steigen.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) plant, das Gesundheitswesen durch weniger Abrechnungsprüfungen, vereinfachte Psychotherapie-Genehmigungen und einheitliche Hilfsmittelverträge ab 2030 um jährlich rund 182 Millionen Euro zu entlasten.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Hohe Bürokratiekosten und aufwendige Verwaltungsabläufe im Gesundheitswesen
  • Hoher bürokratischer Aufwand durch Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Ärzten, auch bei geringen Abrechnungsbeträgen
  • Bisherige Begrenzung der Genehmigung von Kurzzeittherapien auf jeweils zwölf von insgesamt 24 möglichen Sitzungen
  • Uneinheitliche Dokumentationspflichten und Abrechnungsprozesse bei Hilfsmitteln wie Hörgeräten und Prothesen
  • Unterschiedliche Genehmigungsverfahren der Krankenkassen bei Anträgen auf Hörgeräte

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel werden keine Reaktionen aus Politik, Öffentlichkeit oder Medien auf den Gesetzentwurf beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Senkung der Bürokratiekosten im Gesundheitswesen um jährlich 101 Millionen Euro bis 2030
  • Entlastung von Ärzten und Psychotherapeuten durch vereinfachte oder wegfallende Regelungen
  • Jährliche Gesamtentlastung von rund 182 Millionen Euro ab 2030
  • Wegfall von rund 70 Prozent der Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch eine Bagatellgrenze von 300 Euro
  • Genehmigung aller 24 Sitzungen einer Kurzzeittherapie auf einmal
  • Vereinheitlichung der Dokumentationspflichten und Abrechnungsprozesse bei Hilfsmitteln
  • Einfachere Verhandlungen über Hilfsmittel und Kosteneinsparungen
  • Entlastung der Wirtschaft um jährlich über 82 Millionen Euro durch einen einheitlichen Rahmenvertrag
  • Künftige Vorabgenehmigung von Hörgeräteanträgen auch in Fällen, in denen Krankenkassen bislang darauf verzichten

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, Nina Warken wird mit der Aussage zitiert, dass durch die Einführung einer Bagatellgrenze von 300 Euro rund 70 Prozent der Wirtschaftlichkeitsprüfungen wegfallen würden.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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