Gesundheitspolitik in Berlin: Honorarkürzung Psychotherapeuten
Berlin () – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wird die beschlossene Honorarkürzung für Psychotherapeuten nicht beanstanden. Das geht aus einem Papier des Bundesgesundheitsministeriums hervor, über das die „Rheinische Post“ berichtet.
Demnach hat das Ressort von Warken die Entscheidung des sogenannten Erweiterten Bewertungsausschusses zur Kürzung der Honorare um 4,5 Prozent geprüft. „Nach ausführlicher Prüfung gibt es keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung“, heißt es in dem Papier. Daraus geht zudem hervor, dass das Gesundheitsministerium zusätzliche Daten des Bewertungsausschusses angefordert hatte.
„Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Geschäftsführung des Bewertungsausschusses im Rahmen der Beschlussprüfung um zusätzliche Informationen und ergänzende Stellungnahme gebeten“, heißt es im Papier. „Ziel der Nachfrage war für Nachvollziehbarkeit, ob bei der dem Beschluss zu Grunde liegenden Datengrundlage und dem angewandten Verfahren zur Berechnung der Absenkung alle maßgeblichen Daten vorlagen und berücksichtigt worden sind“, heißt es darin weiter.
Der Bewertungsausschuss ist paritätisch besetzt mit jeweils drei Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes. Der Ausschuss prüft jährlich, ob die Bewertungshöhe der psychotherapeutischen Leistungen angemessen ist. Zuletzt hatte die Prüfung eine Absenkung des Honorars für Therapiestunden um 4,5 Prozent ergeben. „Das Bundesministerium für Gesundheit hat bei den allermeisten Leistungserbringern im Gesundheitswesen keinen Einfluss auf die Höhe von Honoraren“, heißt es im Papier zur Erläuterung.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat demzufolge über die Beschlüsse des Bewertungsausschusses die Rechtsaufsicht. „Diese beschränkt sich auf die Prüfung von möglichen Gesetzesverstößen, insbesondere verfassungswidrige Regelungen, das Handeln im Rahmen der geltenden Rechtsgrundlagen. Rein fachliche Gründe oder Bedenken unterliegen nicht der Rechtsaufsicht des Ministeriums“, heißt es im Papier.
Den Angaben des Ministeriums zufolge nehmen aktuell 41.937 psychologische und ärztliche Psychotherapeuten einschließlich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Gegenüber dem Jahr 2014 sei das ein Zuwachs von rund 54,61 Prozent. Der Anstieg gehe dabei maßgeblich auf die stark steigende Anzahl der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zurück.
„Trotz dieser wachsenden Versorgungskapazitäten gibt es anhaltend Kritik an Wartezeiten. Das nimmt das Bundesministerium für Gesundheit sehr ernst“, heißt es im Papier. Warkens Haus kündigte an, „in einem geeigneten Gesetzgebungsverfahren“ die gesetzlichen Voraussetzungen für die gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärzte sowie Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, zu schaffen. Und weiter heißt es, dass mit diesem Vorhaben weitere Niederlassungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten entstehen und Wartezeiten auf ein wohnortnahes Therapieangebot verringert würden.
Zuletzt hatte es breite Proteste von Psychotherapeuten gegen die Honorarkürzungen gegeben.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Nina Warken
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesgesundheitsministerium, Nina Warken (CDU), Rheinische Post, Erweiterten Bewertungsausschusses, Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), GKV-Spitzenverband, Bundesministerium für Gesundheit, psychologische und ärztliche Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die beschriebenen Ereignisse finden hauptsächlich in Berlin statt. Es wird auf das Bundesministerium für Gesundheit verwiesen, das sich ebenfalls in Berlin befindet. Der Bewertungsausschuss, der paritätisch besetzt ist, hat ebenfalls eine zentrale Rolle in diesem Kontext.
Worum geht es in einem Satz?
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken beanstandet die beschlossene Honorarkürzung für Psychotherapeuten um 4,5 Prozent nicht, trotz anhaltender Kritik an Wartezeiten, und plant, die Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu verbessern.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Honorarkürzung um 4,5 Prozent
- Prüfung der Entscheidung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Anforderung zusätzlicher Daten und Informationen durch das Ministerium
- Paritätische Besetzung des Bewertungsausschusses (KBV und GKV-Spitzenverband)
- Anstieg der Anzahl an Psychotherapeuten seit 2014 um 54,61 Prozent
- Anhaltende Kritik an Wartezeiten für psychotherapeutische Angebote
- Breite Proteste von Psychotherapeuten gegen die Honorarkürzungen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Bundesgesundheitsministerin Nina Warken beanstandet Honorarkürzung für Psychotherapeuten nicht
- Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Kürzung um 4,5 Prozent geprüft
- Bundesgesundheitsministerium fordert zusätzliche Daten vom Bewertungsausschuss an
- Bewertungsausschuss besteht aus Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband
- Ministerium hat keine Einflussmöglichkeiten auf Honorare im Gesundheitswesen
- Rechtsaufsicht des Ministeriums beschränkt sich auf Gesetzesverstöße
- Anstieg der Psychotherapeuten um 54,61 Prozent seit 2014
- Kritik an Wartezeiten im Bereich psychotherapeutischer Versorgung
- Ministerium kündigt Gesetzgebung zur Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an
- Breite Proteste von Psychotherapeuten gegen Honorarkürzungen
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Keine rechtlichen Beanstandungen für Honorarkürzung
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- Prüfung der Angemessenheit der Honorare für psychotherapeutische Leistungen
- Keine Einflussnahme des Ministeriums auf Honorare
- Rechtsaufsicht über Beschlüsse des Bewertungsausschusses
- Anstieg der Anzahl der Psychotherapeuten um 54,61% seit 2014
- Anhaltende Kritik an Wartezeiten
- Ankündigung gesonderter Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
- Schaffung weiterer Niederlassungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
- Verringerung der Wartezeiten auf wohnortnahe Therapieangebote
- Proteste von Psychotherapeuten gegen Honorarkürzungen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit zitiert, die besagt, dass das Ministerium die Honorarkürzung für Psychotherapeuten nicht beanstanden wird und dass es keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung gibt.
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