Landgericht Hamburg untersagt Zugriff auf "Zeit"-Aufnahmen

Landgericht Hamburg untersagt Zugriff auf "Zeit"-Aufnahmen

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Panorama: Journalismus vor Gericht in Hamburg

() – Das Landgericht Hamburg hat den Zugriff auf die in der Redaktion der „Zeit“ sichergestellten Tonbandaufnahmen mit den Kindern von Christina Block vorläufig untersagt. Wie am Donnerstag bekannt wurde, hat die Strafkammer bereits am Mittwoch auf Antrag der Wochenzeitung einen Beschluss erlassen, wonach die Tonaufzeichnungen vorerst nicht verwendet werden dürfen.

Diese waren am 12. Oktober sichergestellt worden, nachdem Ermittler bei den Journalisten vorstellig geworden waren und mit Durchsuchungen gedroht hatten.

Laut „Zeit“ wurden die Aufnahmen vor der Herausgabe versiegelt.

Das Gericht begründete die aktuelle Entscheidung damit, dass das öffentliche Interesse in Anbetracht der betroffenen Grundrechtspositionen der Journalisten nicht überwiege diesen schwere Nachteile drohen könnten. Eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung steht aber noch aus.

Ende September waren Auszüge aus den aufgezeichneten Gesprächen im Podcast „House of Block“ veröffentlicht worden.

Vor allem die Äußerungen der an Silvester 2023/24 entführten Tochter von Christina Block sorgten für Unmut bei der Verteidigung der angeklagten Unternehmerin. In dem Podcast schilderte die damals 13-Jährige ihre Entführung aus Dänemark.

Vor Gericht wollte sie nicht als Zeugin aussagen. Der Prozess gegen Christina Block und sechs weitere Angeklagte läuft seit Juli 2025 vor der Strafkammer am Landgericht.

Der Journalisten-Verband (DJV) begrüßte des Landgerichts Hamburg.

„Das Gericht hat die Notbremse gezogen“, sagte DJV-Chef Mika Beuster am Donnerstag. „Das ist richtig so. Redaktionen sind keine Außenstellen der . Wer journalistische Quellen anzapft, greift die Pressefreiheit an.“

Der DJV forderte weiter, dass der journalistische Quellenschutz auch bei der endgültigen Entscheidung uneingeschränkt gewahrt bleibe.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis:
Die Zeit (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Christina Block, Mika Beuster

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die Zeit, dts Nachrichtenagentur, Landgericht Hamburg, Strafkammer, Deutscher Journalisten-Verband, DJV, Christina Block, House of Block, Deutsche Journalisten-Verband (DJV)

Wann ist das Ereignis passiert?

  • 12. Oktober: Die Tonbandaufnahmen mit den Kindern von Christina Block wurden sichergestellt.
  • Vorläufig untersagt (wie am Donnerstag bekannt wurde): Der Beschluss der Strafkammer wurde am Mittwoch erlassen (Datum nicht explizit genannt).
  • Ende September: Auszüge der Aufnahmen wurden im Podcast „House of Block“ veröffentlicht.
  • Silvester 2023/24: Entführung der (damals) 13-Jährigen (hier genannt als Anlass für Unmut).
  • Juli 2025: Prozess gegen Christina Block und weitere Angeklagte läuft seitdem.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Hamburg, Landgericht Hamburg

Worum geht es in einem Satz?

Das Landgericht Hamburg hat den vorläufigen Zugriff auf in der Redaktion der „Zeit“ sichergestellte Tonbandaufnahmen mit den Kindern von Christina Block untersagt, weil die Pressefreiheit der betroffenen Journalisten überwiegt, während eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung noch aussteht.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Ermittler sind bei den Journalisten vorstellig geworden und haben mit Durchsuchungen gedroht
  • Die Sicherstellung erfolgte am 12. Oktober nach Drohung mit Durchsuchungen
  • Veröffentlicht wurden zuvor Auszüge aus den aufgezeichneten Gesprächen im Podcast „House of Block“ (Ende September)

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • DJV begrüßte die Entscheidung des Landgerichts Hamburg
  • DJV-Chef Mika Beuster sagte, das Gericht habe die „Notbremse“ gezogen, das sei richtig
  • Beuster kritisierte, Redaktionen seien keine Außenstellen der Justiz und journalistische Quellen anzuzapfen greife die Pressefreiheit an
  • DJV forderte, dass der journalistische Quellenschutz auch bei der endgültigen Entscheidung uneingeschränkt gewahrt bleibt
  • Bei der Verteidigung der angeklagten Unternehmerin gab es Unmut wegen der veröffentlichten Podcast-Auszüge, insbesondere wegen der Aussagen der entführten Tochter

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Vorläufiges Verbot der Nutzung der Tonbandaufnahmen durch die Redaktion der Zeit
  • Weitere Verwendung der Aufnahmen vorerst untersagt
  • Keine sofortige gerichtliche abschließende Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Sicherstellung
  • Schutz der Grundrechte der Journalisten gestärkt
  • Möglichkeit für schwere Nachteile für Journalisten als Maßstab in der gerichtlichen Abwägung berücksichtigt
  • Forderung nach uneingeschränktem journalistischem Quellenschutz auch bei der endgültigen Entscheidung verstärkt

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja — der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) wird mit einer Stellungnahme zitiert: „Das Gericht hat die Notbremse gezogen“ (DJV-Chef Mika Beuster).

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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