Hamburger Justiz & Pressefreiheit im Fokus
Hamburg () – Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Hamburg haben am Montagmorgen die Geschäftsräume der Wochenzeitung „Die Zeit“ aufgesucht und mit einer Durchsuchung der Redaktion gedroht. Die Zeitung musste daraufhin Tonaufzeichnungen von Interviews im Zusammenhang mit dem Podcast „House of Block“ herausgeben.
Der Deutsche Journalisten-Verband kritisierte die angedrohte Durchsuchung durch die Hamburger Justiz.
„Das Vorgehen der Behörden exakt zum Auftakt der Hamburger Woche der Pressefreiheit wirft schwerwiegende Fragen zum Schutz journalistischer Arbeit auf“, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster. Journalistische Interviews dürften nicht ohne Weiteres zum Ermittlungsinstrument der Strafjustiz werden.
Wer mit Journalisten spreche, müsse darauf vertrauen, dass vertrauliche Gesprächsinhalte nicht gegen den Willen der Redaktion für andere Zwecke verwendet werden, sagte Beuster.
Das Redaktionsgeheimnis und der Schutz journalistischer Quellen seien tragende Säulen der Pressefreiheit.
Nach Angaben der „Zeit“ stammt der entsprechende Erlass von der Großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg, die über den Block-Prozess verhandelt und „Beweismittel“ suchte. Auch wollten die Ermittler angebliche Vertragsunterlagen der Interviewten mit der „Zeit“ haben.
Einen solchen Vertrag gebe es aber nicht, hieß es von der Redaktion.
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Die Zeit (Archiv)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Mika Beuster
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Deutsche Journalisten-Verband, Die Zeit, Staatsanwaltschaft Hamburg, Landeskriminalamt Hamburg, Hamburger Justiz, Hamburger Woche der Pressefreiheit, Großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg, Landgericht Hamburg, Strafjustiz
Wann ist das Ereignis passiert?
Montagmorgen (am Montag, 12.10.2026).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Hamburg
Worum geht es in einem Satz?
Die Hamburger Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt drohten der „Zeit“-Redaktion mit einer Durchsuchung und zwangen die Zeitung zur Herausgabe von Tonaufzeichnungen aus dem Podcast „House of Block“, was der DJV wegen Eingriffen in das Redaktionsgeheimnis und den Quellenschutz kritisierte.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Ein Erlass der Großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg im Zusammenhang mit dem Block-Prozess, bei dem angeblich Beweismittel gesucht wurden, sowie das Ersuchen nach angeblichen Vertragsunterlagen der Interviewten mit der „Zeit“.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Der DJV kritisierte die angedrohte Durchsuchung durch Hamburger Justiz als schwerwiegend
- Das Vorgehen wurde wegen des Zeitpunkts zum Auftakt der Hamburger Woche der Pressefreiheit in Zweifel gezogen
- Es wurde betont, dass journalistische Interviews nicht ohne Weiteres als Ermittlungsinstrument der Strafjustiz dienen dürften
- Der Schutz vertraulicher Gesprächsinhalte wurde als grundlegender Bestandteil des Redaktionsgeheimnisses und der Pressefreiheit dargestellt
- Die Redaktion widersprach, dass es die angeblich gesuchten Vertragsunterlagen gebe
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Herausgabe von Tonaufzeichnungen von Interviews im Zusammenhang mit dem Podcast „House of Block“
- Kritik am Schutz journalistischer Arbeit durch die Behörden
- Besorgnis, dass journalistische Interviews zum Ermittlungsinstrument der Strafjustiz werden könnten
- Befürchtung einer Verletzung des Vertrauens in den Schutz vertraulicher Gesprächsinhalte
- Forderung nach stärkerem Schutz des Redaktionsgeheimnisses und der journalistischen Quellen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Der Deutsche Journalisten-Verband wird mit einer Stellungnahme zitiert („… Das Vorgehen der Behörden … wirft schwerwiegende Fragen …“, sowie weitere Aussagen von DJV-Bundesvorsitzendem Mika Beuster).
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