Sozialministerium legt Studie zu spezifischen Behinderungen vor

Sozialministerium legt Studie zu spezifischen Behinderungen vor

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Inklusion in Sachsen: Bedarfsermittlung und Maßnahmen

() – Das Sozialministerium in Sachsen hat eine zu den besonderen Unterstützungsbedarfen von mit spezifischen Behinderungen vorgelegt. Untersucht wurden die Bedarfe von Menschen mit Autismus-Spektrum, mit Prader-Willi- oder Angelman-Syndrom sowie Taubblindheit.

Die Studie geht auf eine Maßnahme des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zurück und wurde vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) durchgeführt.

Ziel war es, auf Grundlage vorhandener Angebote bestehende Barrieren und Bedarfe sichtbar zu machen und konkrete Handlungsvorschläge abzuleiten. Betroffene und ihre haben sich an der Untersuchung beteiligt, um wichtige Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben mit Behinderungen aufzuzeigen.

Als zentrales Ergebnis nennt die Studie die große Bedeutung der medizinischen Versorgung.

Dazu gehören der Zugang zur Diagnostik und eine Gesundheitsversorgung, die auf die Belange von Menschen mit spezifischen Behinderungen ausgerichtet und behinderungssensibel ist. Weitere wichtige Lebensbereiche seien schulische , Erwerbstätigkeit und die Anforderungen an die jeweilige Wohnsituation.

Mit der Untersuchung sei ein differenziertes Lagebild unter Beteiligung der Betroffenen entstanden, heißt es weiter.

Die Ergebnisse sollen in die aktuell anstehende Überarbeitung des Aktionsplans der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention prioritär einfließen. Sozialministerin Petra Köpping dankte allen, die an der Studie teilgenommen und mitgewirkt haben.

Sie sagte, die Studie zeige, wo Maßnahmen zur Verbesserung der selbstbestimmten Teilhabe mehr als notwendig seien. Die Ergebnisse würden im Aktionsplan 3.0 eine zentrale Rolle einnehmen.

Der Landesbeauftragte für Inklusion, Michael Welsch, betonte, die Menschen mit spezifischen Behinderungen und ihre Angehörigen seien nach dem Grundsatz „Nicht ohne uns über uns“ in den Prozess eingebunden gewesen.

Nun komme es darauf an, die Handlungsvorschläge zu bewerten und mit geeigneten Maßnahmen zur Stärkung von Unterstützungsmöglichkeiten zu reagieren.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Petra Köpping, Michael Welsch

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Sozialministerium in Sachsen, Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG), Sächsische Staatsregierung, UN-Behindertenrechtskonvention, Petra Köpping, Michael Welsch, Landesbeauftragter für Inklusion Sachsen, Aktionsplan 3.0 (zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention)

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Dresden (dts Nachrichtenagentur)

Worum geht es in einem Satz?

Die Studie des sächsischen Sozialministeriums zu Unterstützungsbedarfen bei Autismus-Spektrum, Prader-Willi-/Angelman-Syndrom und Taubblindheit macht vor allem die zentrale Bedeutung einer behinderungssensiblen medizinischen Versorgung sowie weiterer Lebensbereiche sichtbar und soll prioritäre Grundlage für die anstehende Überarbeitung des Aktionsplans „3.0“ zur UN-Behindertenrechtskonvention sein.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Maßnahme des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Politik
  • Öffentlichkeit
  • Medien
  • keine Reaktionen beschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Zugang zur Diagnostik und eine behinderungssensible Gesundheitsversorgung mit Fokus auf die besonderen Belange von Menschen mit spezifischen Behinderungen
  • Verbesserungen in der schulischen Bildung
  • Unterstützung zur Teilhabe und Erwerbstätigkeit
  • Anpassungen und Anforderungen an die jeweilige Wohnsituation
  • Ein differenziertes Lagebild, das unter Beteiligung der Betroffenen entstanden ist
  • Prioritäre Einbindung der Ergebnisse in die Überarbeitung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
  • Zentrale Rolle der Studienergebnisse im Aktionsplan 3.0
  • Bewertung der Handlungsvorschläge und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Stärkung von Unterstützungsmöglichkeiten

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja. Es werden Stellungnahmen von Sozialministerin Petra Köpping sowie vom Landesbeauftragten für Inklusion Michael Welsch zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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