Verfassungsfragen zum Wohnungsbau in Berlin
Berlin () – Die von Vizekanzler und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorgeschlagene Bundeswohnungsbaugesellschaft droht an verfassungsrechtlichen Hürden zu scheitern. Nach einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags wäre für eine Gesellschaft, die Bauprojekte plant, in Auftrag gibt oder selbst umsetzt, voraussichtlich eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich, berichtet die „Neue Berliner Redaktionsgesellschaft“ (Mittwochausgaben).
Hintergrund ist die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern. Für das Wohnungswesen sind grundsätzlich die Länder verantwortlich. Der Bund könne diese Kompetenz nicht ohne Weiteres übernehmen, um eigene wohnungspolitische Ziele zu verfolgen, heißt es in dem Gutachten. Auch die Gründung einer GmbH oder einer anderen privatrechtlichen Gesellschaft ändere daran nichts.
Infolge der Föderalismusreform habe sich der Gesetzgeber „ausdrücklich dafür entschieden“, die Aufgabe des sozialen Wohnungsbaus den Ländern zuzuweisen. „Wenn der Bund die Materie wieder an sich ziehen wollte“, bedürfe es „einer Verfassungsänderung“, heißt es im Gutachten.
Dafür wäre eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig. Neben den Stimmen von Abgeordneten der Regierungsfraktionen wären damit weitere Stimmen aus der Opposition, etwa von Linken oder AfD, erforderlich. Gegenüber beiden Parteien hat die Unionsfraktion allerdings einen Unvereinbarkeitsbeschluss. Auch die Länder müssten der Änderung im Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit zustimmen.
Dem Gutachten zufolge kann der Bund bereits jetzt Wohnungen für den eigenen Bedarf errichten, Liegenschaftsvermögen verwerten und den Ländern Finanzhilfen gewähren. Der Linken reicht das nicht aus. „Die Bundesregierung kann unter dem Vorwand Wohnungsbau lediglich Kasernen für Soldaten bauen“, sagte Caren Lay, wohnungspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag und Vorsitzende des Bauausschusses. „Wir wollen eine Wohnungsbaugesellschaft, die Wohnungen baut und nicht Kasernen.“
Die Linke setzt sich seit Langem für eine solche Gesellschaft ein. Sie dürfe allerdings nicht privaten, profitorientierten Interessen dienen. „Der Bund muss sozial und gemeinnützig Wohnungen bauen und vermieten“, sagte Lay.
Ob die im Gutachten beschriebene Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung das Vorhaben infrage stellt, ließ das Bundesfinanzministerium auf Anfrage offen. Wegen laufender Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung wolle man sich dazu derzeit nicht äußern, sagte ein Sprecher.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Lars Klingbeil, Caren Lay
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundestag, Bundesfinanzministerium, Bundesregierung, Bundesregierungsfraktionen, Unionsfraktion, Regierungsfraktionen, Opposition, Linke, AfD, SPD, Bundesrat, Wissenschaftliche Dienste des Bundestags, Bundeswohnungsbaugesellschaft, GmbH, Deutscher Bundestag, Neue Berliner Redaktionsgesellschaft, dts Nachrichtenagentur
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Das von Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil vorgeschlagene Konzept einer Bundeswohnungsbaugesellschaft könnte wegen der föderalen Zuständigkeit im Wohnungswesen voraussichtlich nur mit einer Grundgesetzänderung umgesetzt werden—was wegen erforderlicher Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat politisch schwierig wäre.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- vorgeschlagene Gründung einer Bundeswohnungsbaugesellschaft von Vizekanzler und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD)
- verfassungsrechtliche Hürden laut Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags
- Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern im Wohnungswesen zugunsten der Länder
- nach der Föderalismusreform ausdrückliche Zuweisung des sozialen Wohnungsbaus an die Länder
- Bund könne die Kompetenz nicht ohne Weiteres übernehmen, um eigene wohnungspolitische Ziele zu verfolgen
- bei Rückübernahme durch den Bund wäre laut Gutachten eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Linke äußert Kritik, will eine Wohnungsbaugesellschaft die Wohnungen baut statt Kasernen
- Unionsfraktion hat einen Unvereinbarkeitsbeschluss gegenüber Linke und AfD
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Erforderlichkeit einer Änderung des Grundgesetzes für eine vom Bund getragene Bundeswohnungsbaugesellschaft
- Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag
- Zusätzliche Unterstützung aus der Opposition erforderlich
- Erfordernis der Zustimmung der Länder mit Zweidrittelmehrheit im Bundesrat
- Risiko des Scheiterns des Vorhabens aufgrund verfassungsrechtlicher Hürden
- Begrenzte Handlungsoptionen des Bundes bei der Wohnungsbaukompetenz ohne Verfassungsänderung
- Fortbestehen der Zuständigkeit der Länder für das Wohnungswesen und den sozialen Wohnungsbau
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja — es wird eine Stellungnahme von Caren Lay (Die Linke) zitiert, die sagte: „Die Bundesregierung kann unter dem Vorwand Wohnungsbau lediglich Kasernen für Soldaten bauen …“.
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