Wirtschaft & Infrastruktur in Niedersachsen
Bunde () – Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat den niedersächsischen Teil der Wasserstoffleitung NRL III genehmigt. Das teilte die Behörde am Montag mit.
Die Open Grid Europe GmbH (OGE) will die Leitung Nr.
503 H2ercules Nordsee-Ruhr-Link III von Bunde im Landkreis Leer nach Wettringen in Nordrhein-Westfalen (Kreis Steinfurt) errichten und betreiben. Dafür hatte das in Essen ansässige Unternehmen ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt, das das für den niedersächsischen Teil zuständige LBEG nun abgeschlossen hat.
Der Planfeststellungsbeschluss liegt öffentlich aus.
Die Leitung soll den Planungen nach rund 121,5 Kilometer lang sein und einen Durchmesser von DN 1200 (circa 1,2 Meter) haben. Durch Niedersachsen verlaufen etwa 117,5 Kilometer.
Der NRL III durchquert die Landkreise Leer, Emsland und Grafschaft Bentheim und berührt die Städte und Gemeinden Bunde, Weener, Rhede, Dörpen, Heede (Ems), Dersum, Walchum, Lathen, Sustrum, Haren (Ems), Niederlangen, Oberlangen, Meppen, Geeste, Wietmarschen, Schüttorf, Samern, Emsbüren, Salzbergen und Ohne.
Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt gemäß § 43b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ausschließlich in elektronischer Form. Die Unterlagen können bis einschließlich Montag, 26. Oktober, auf der Internetseite des LBEG und im UVP-Verbund-Portal online eingesehen werden.
Wichtige Hinweise können Betroffene und Einwender der Bekanntmachung der Auslegung entnehmen, die dort ebenfalls zu finden ist.
Die geplante Wasserstoffleitung NRL III ist Gegenstand des von der Bundesnetzagentur am 22. Oktober 2024 genehmigten Wasserstoff-Kernnetzes. Sie dient dem Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur, um große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland zu erreichen und zentrale Standorte wie große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore anzubinden.
Das LBEG ist in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für Gashochdruckleitungen und Wasserstoffleitungen nach dem EnWG einschließlich der zugehörigen Anlagen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Keine vollständigen Personennamen im Artikeltext enthalten.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Open Grid Europe GmbH (OGE), Bunde, Bundesnetzagentur, UVP-Verbund-Portal
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis (Genehmigung des niedersächsischen Teils der Wasserstoffleitung NRL III durch das LBEG) fand am Montag statt – im Textkontext ist das der 12. Oktober 2026.
Weitere relevante Zeitangabe im Text: bis einschließlich Montag, 26. Oktober (ohne Jahr, im Kontext ebenfalls 26. Oktober 2026).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Bunde (Landkreis Leer), Landkreis Leer, Landkreis Emsland, Landkreis Grafschaft Bentheim, Weener, Rhede, Dörpen, Heede (Ems), Dersum, Walchum, Lathen, Sustrum, Haren (Ems), Niederlangen, Oberlangen, Meppen, Geeste, Wietmarschen, Schüttorf, Samern, Emsbüren, Salzbergen, Ohne, Wettringen (Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen)
Worum geht es in einem Satz?
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Niedersachsen hat den niedersächsischen Teil der geplanten Wasserstoffleitung NRL III genehmigt, die von Bunde nach Wettringen führen soll, und der Planfeststellungsbeschluss wird ab Montag, 26. Oktober, ausschließlich elektronisch öffentlich ausgelegt.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Open-Grid-Europe GmbH (OGE) hat ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den niedersächsischen Teil der Wasserstoffleitung NRL III beantragt
- Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat den niedersächsischen Teil der Wasserstoffleitung NRL III im Rahmen des abgeschlossenen Planfeststellungsbeschlusses genehmigt
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Die Politik, Öffentlichkeit oder Medien werden im Artikel nicht beschrieben, wie sie auf die Genehmigung reagiert haben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Genehmigung des niedersächsischen Teilabschnitts der Wasserstoffleitung NRL III durch das LBEG
- Abschluss des Planfeststellungsverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den niedersächsischen Abschnitt
- Öffentlich ausliegender Planfeststellungsbeschluss für den niedersächsischen Teil
- Möglichkeit zur elektronischen Einsichtnahme der Unterlagen bis einschließlich 26. Oktober über die vorgesehenen Portale
- Einordnung der Leitung NRL III als Bestandteil des von der Bundesnetzagentur am 22. Oktober 2024 genehmigten Wasserstoff-Kernnetzes
- Geplanter Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur zur Anbindung großer Verbrauchs- und Erzeugungsregionen sowie zentraler Standorte
- Zuständigkeit des LBEG als Genehmigungsbehörde für Gashochdruckleitungen und Wasserstoffleitungen in Niedersachsen einschließlich der zugehörigen Anlagen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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