Landesregierung in Hannover stimmt Änderung des Bestattungsgesetzes zu

Landesregierung in Hannover stimmt Änderung des Bestattungsgesetzes zu

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Politik in Hannover

() – Die niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag dem Entwurf zur Änderung des über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) zugestimmt und ihn zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Das teilte die Niedersächsische Staatskanzlei mit.

Bisher müssen Ärzte die oder die Staatsanwaltschaft unverzüglich benachrichtigen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Tod durch eine Selbsttötung, einen oder ein Einwirken Dritter verursacht wurde.

Beamte der polizeilichen Tatortgruppen können an derartigen Leichen im Regelfall keine Feststellungen treffen, die weitere Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat begründen. Dies könnte allenfalls durch eine Obduktion oder eine weitergehende Untersuchung von Körpergewebe oder Körperflüssigkeiten erfolgen.

Gesundheitsminister Andreas Philippi begrüßt die geplanten Änderungen.

„Kern der Gesetzesänderung ist eine präzisere Formulierung, um den Ärzten eine klarere Definition an die Hand zu geben und damit ein nicht zielführendes Meldeaufkommen bei den Ermittlungsbehörden zu vermeiden. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen führen dazu, dass die personellen der Polizei in starkem Maße strapaziert werden und über die Belange der Strafverfolgung hinausgehen. Woran genau ein Mensch gestorben ist, ist für die Strafverfolgungsbehörden unerheblich, wenn es sich um einen natürlichen Todesfall handelt.“

Das sagte Philippi.

Mit dem Änderungsgesetz wird dem Reformbedarf des § 4 Abs.

4 Satz 1 BestattG an aktuelle rechtliche Gegebenheiten Rechnung getragen. Der Landtag wird unterrichtet.

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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Andreas Philippi

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Niedersächsische Landesregierung, Niedersächsische Staatskanzlei, Polizei, Staatsanwaltschaft, Beamte polizeiliche Tatortgruppen, Gesundheitsminister Andreas Philippi, Landtag, Reformbedarf (Gesetzesstelle § 4 Abs. 4 Satz 1 BestattG), Ärzte, Ermittlungsbehörden

Wann ist das Ereignis passiert?

Datum/Zeitraum: am Dienstag (ohne konkretes Datum)

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Hannover

Worum geht es in einem Satz?

Die niedersächsische Landesregierung hat dem Entwurf zur Änderung des Bestattungsgesetzes zugestimmt, wonach Ärzte bei möglichen Selbsttötungen, Unfällen oder Einwirkungen Dritter künftig klarer geregelt melden sollen, um unnötiges Meldeaufkommen zu vermeiden, und Gesundheitsminister Andreas Philippi begrüßt dies.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Unzureichende/unklare rechtliche Regelung für Ärzte zur unverzüglichen Benachrichtigung der Polizei oder Staatsanwaltschaft bei Anhaltspunkten für Selbsttötung, Unfall oder Einwirken Dritter

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Gesundheitsminister Andreas Philippi begrüßt die geplanten Änderungen der Gesetzeslage
  • Begründung laut Philippi ist eine präzisere Formulierung zur klareren Definition für Ärzte
  • Ziel der Änderung sei es, ein nicht zielführendes Meldeaufkommen bei den Ermittlungsbehörden zu vermeiden
  • Die bisherigen Regelungen würden die personellen Ressourcen der Polizei stark belasten
  • Woran genau ein Mensch gestorben ist, sei für die Strafverfolgungsbehörden unerheblich, wenn es sich um einen natürlichen Todesfall handelt
  • Keine konkreten Reaktionen von Öffentlichkeit oder Medien beschrieben
  • Keine konkreten Reaktionen von politischen Parteien beschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Vermeidung eines nicht zielführenden Meldeaufkommens bei den Ermittlungsbehörden
  • Entlastung der personellen Ressourcen der Polizei
  • Berücksichtigung aktueller rechtlicher Gegebenheiten durch eine präzisere Gesetzesformulierung
  • Klärung für Ärzte durch eine klarere Definition im Gesetz
  • Unterrichtung des Landtags über das Änderungsgesetz

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja: Gesundheitsminister Andreas Philippi äußert sich begrüßend und begründet die geplanten Gesetzesänderungen im Artikel.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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