Verein "Jüdische Stimme" darf als "gesichert extremistisch" bezeichnet werden

Verein "Jüdische Stimme" darf als "gesichert extremistisch" bezeichnet werden

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Rechtsextremismus in Berlin-Brandenburg

() – Der Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – EJJP e.V. “ darf weiterhin als gesichert extremistisch bezeichnet werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin- entschieden, wie die Behörde am Montag mitteilte.

Der Antragsteller, ein als gemeinnützig anerkannter Verein, bildet die Sektion des Dachverbands „European Jews for a Just Peace“.

In dem Verfassungsschutzbericht wird der Verein als Beispiel des säkularen propalästinensischen Extremismus aufgeführt. Er lehnt in öffentlichen Beiträgen das Existenzrecht Israels ab und verharmlose bzw. rechtfertige terroristische Gewalttaten gegen den Staat Israel.

Damit bestärkt der Verein terroristische Gruppierungen in ihren Gewalttaten.

Der Senat des Oberverwaltungsgerichts hat auf die Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland des Verwaltungsgerichts Berlin abgeändert und den Antrag des Vereins auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Es kommen keine vollständigen Personennamen im bereitgestellten Text vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – EJJP e.V. Deutschland, European Jews for a Just Peace, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dts Nachrichtenagentur, Verwaltungsgericht Berlin, Bundesrepublik Deutschland, Staat Israel, Israel, Verfassungsschutzbericht, Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am Montag statt. Konkret nicht genannt (kein konkretes Datum im Text).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin-Brandenburg (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg), Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Das Oberverwaltungsgericht Berlin‑Brandenburg hat entschieden, dass der Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – EJJP e.V. Deutschland“ weiterhin als gesichert extremistisch eingestuft werden darf.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Antragsteller lehnt in öffentlichen Beiträgen das Existenzrecht Israels ab
  • Verharmlose bzw. rechtfertige terroristische Gewalttaten gegen den Staat Israel
  • Bestärkung terroristischer Gruppierungen durch die Beiträge des Vereins

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • In dem Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien auf die Entscheidung reagiert haben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Einstufung des Vereins als gesichert extremistisch bleibt bestehen
  • Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland wird im Ergebnis bestätigt
  • Antrag des Vereins auf eine einstweilige Anordnung wird abgelehnt
  • Beschluss ist unanfechtbar

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein. Es wird zwar das Urteil und die Mitteilung der Behörde beschrieben, aber keine Stellungnahme oder Reaktion einer namentlich genannten Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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