Regierung will ab 2028 Abgeltungsteuer auf Krypto-Gewinne erheben

Regierung will ab 2028 Abgeltungsteuer auf Krypto-Gewinne erheben

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Wirtschaft: Reform der Krypto-Besteuerung in Berlin

() – Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform der Besteuerung von Kryptowerten.

Nach einem Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium, über den die „Welt“ berichtet, sollen Gewinne aus dem Verkauf von , Ether und anderen sogenannten Tauschkryptowerten künftig unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig werden. Die Regelungen sollen für neu erworbene Bestände gelten und ab 2028 erstmals zu einem automatischen Steuerabzug führen.

Bislang können Gewinne aus Kryptowerten nach einer Haltefrist von zwölf Monaten in der Regel steuerfrei vereinnahmt werden. Künftig sollen Veräußerungsgewinne sowie Erträge aus dem sogenannten Lending und Staking wie Kapitalerträge behandelt und mit der Abgeltungsteuer belegt werden. Damit würde ein steuerlicher Sonderstatus entfallen, der Kryptowährungen bislang von und Fondsanteilen unterscheidet. Das befindet sich dem Vernehmen nach derzeit in der sogenannten Frühkoordinierung innerhalb der Bundesregierung. Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind damit noch möglich.

Für bestehende Bestände ist ein weitreichender Schutz vorgesehen. Die Reform soll nur für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugeflossen sind. Bereits zuvor erworbene Bitcoin und andere Kryptowährungen würden weiterhin unter die bisherigen Regelungen fallen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der automatische Steuerabzug durch Kryptodienstleister ist allerdings erst ab dem 1. Januar 2028 vorgesehen. Den Plattformen soll damit Zeit eingeräumt werden, die notwendigen technischen Verfahren einzuführen.

Nach Schätzungen des Finanzministeriums würde die Reform ab 2028 zusätzliche Steuereinnahmen von rund 160 Millionen Euro bringen. Bis 2031 sollen die Mehreinnahmen auf rund 350 Millionen Euro jährlich steigen. Auf den Bund würden davon zunächst etwa 75 Millionen Euro und später rund 160 Millionen Euro entfallen.

Das Finanzministerium begründet die Reform mit der gewachsenen Bedeutung des Kryptomarktes. Kryptowährungen würden zunehmend als private Kapitalanlage genutzt und seien aufgrund ihrer hohen Liquidität und ihrer vorwiegend spekulativen Verwendung eher mit klassischen Vermögensanlagen als mit sonstigen Wirtschaftsgütern vergleichbar. Von den neuen Regeln erfasst werden sollen insbesondere Bitcoin und Ether. Ausgenommen bleiben nach dem Entwurf unter anderem Non-Fungible Tokens (NFTs), bestimmte Stablecoins sowie sogenannte Security-Token und andere Kryptowerte mit Bezug zu realen Vermögenswerten.

Künftig sollen Kryptodienstleister die Steuer grundsätzlich direkt einbehalten. Da Kauf und Verkauf von Kryptowerten häufig über unterschiedliche Handelsplattformen abgewickelt werden, sieht der Entwurf vor, dass dabei teilweise Angaben der Anleger zu Anschaffungskosten und Kaufzeitpunkten herangezogen werden. Können diese nicht ermittelt werden, sollen pauschale Besteuerungsregeln greifen.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im bereitgestellten Text kommen keine namentlich genannten Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesregierung, Bundesfinanzministerium, „Welt“

Wann ist das Ereignis passiert?

Zeitraum/Datum des beschriebenen Ereignisses:

  • Gesetzes-/Regelungsbezug: 1. Januar 2027 (Inkrafttreten)
  • Automatischer Steuerabzug durch Kryptodienstleister: 1. Januar 2028
  • Stichtag für neu anzuschaffende/zugeflossene Bestände: nach dem 31. Dezember 2026 (bzw. ab 1. Januar 2027)
  • Mehreinnahmen-Prognose: bis 2031 (jährlich steigende Mehreinnahmen)

Falls du stattdessen nur ein einziges „Hauptdatum“ willst: 1. Januar 2027.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Die Bundesregierung plant laut einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums, Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ether und anderen Tauschkryptowerten künftig ab 2027/erstmals 2028 unabhängig von der Haltedauer wie Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer zu besteuern, wobei bestehende Bestände bis Ende 2026 weitgehend geschützt bleiben.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium
  • Berücksichtigung der gewachsenen Bedeutung des Kryptomarktes
  • Kryptowährungen zunehmend als private Kapitalanlage und vorwiegend spekulative Verwendung
  • Vergleichbarkeit mit klassischen Vermögensanlagen wegen hoher Liquidität
  • Wegfall des bisherigen steuerlichen Sonderstatus für Kryptowährungen
  • Gesetzesvorhaben befindet sich in der Frühkoordinierung innerhalb der Bundesregierung
  • Einführung automatischen Steuerabzugs durch Kryptodienstleister ab 2028

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • In dem Artikel wird beschrieben, wie das Finanzministerium die Reform begründet
  • Keine Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien werden im Artikel berichtet

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ether und anderen Tauschkryptowerten würden künftig unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig
  • Gewinne aus Lending und Staking würden künftig wie Kapitalerträge behandelt und mit der Abgeltungsteuer belegt
  • Ein bisheriger steuerlicher Sonderstatus für Kryptowährungen gegenüber Aktien und Fondsanteilen würde entfallen
  • Für neu angeschaffte oder zugeflossene Kryptowerte ab dem 1. Januar 2027 würden neue Regeln gelten
  • Für Bestände, die vor dem 1. Januar 2027 angeschafft oder zugeflossen sind, würden die bisherigen Regelungen weiter gelten
  • Ab 2028 würde ein automatischer Steuerabzug durch Kryptodienstleister eingeführt werden
  • Kryptodienstleister würden die Steuer grundsätzlich direkt einbehalten
  • Die Steuerermittlung könnte sich auf Anlegerangaben zu Anschaffungskosten und Kaufzeitpunkten stützen oder bei fehlenden Daten pauschalen Besteuerungsregeln folgen
  • Es würden zusätzliche Steuereinnahmen erwartet, beginnend ab 2028 mit rund 160 Millionen Euro und steigend bis auf rund 350 Millionen Euro jährlich bis 2031
  • Auf den Bund würden davon zunächst etwa 75 Millionen Euro und später rund 160 Millionen Euro entfallen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer konkreten Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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