Wirtschaft: Neues Steuermodell in Berlin
Berlin () – Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat ein neues Modell vorgeschlagen, mit dem das Ehegattensplitting ersetzt werden soll. „Für die Zukunft soll das bestehende Konzept durch ein sogenanntes fiktives Realsplitting abgelöst werden“, heißt es in einer Ministervorlage, über die der „Spiegel“ berichtet.
Dabei können die Partner einen bestimmten Freibetrag so untereinander aufteilen, dass es sich optimal auf ihre Steuerlast auswirkt. In der Regel dürfte der weniger Verdienende dafür seinen Freibetrag an den Besserverdienenden schieben.
Das Bundesfinanzministerium zieht für die Höhe dieses Freibetrages laut Ministervorlage jene Summe heran, die ein geschiedener oder getrenntlebender Ehepartner maximal als Unterhaltszahlung steuerlich abschreiben kann. Dies sind derzeit 13.805 Euro. „Das Realsplitting stärkt die Partnerschaften, ohne bestimmte Lebensmodelle steuerlich zu privilegieren“, argumentiert das Ministerium.
Die Folgen sind vor allem für Partnerschaften spürbar, in denen ein Partner sehr viel, der andere wenig oder gar nichts verdient. „Der bisherige besonders große Steuervorteil bei stark unterschiedlichen Einkommen würde entfallen“, schreiben die Ministerialen. „Bei Paaren mit ähnlichem Einkommen ergeben sich keine Unterschiede.“
Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat für das Realsplitting Beispiele gerechnet. Allerdings nahm es noch einen etwas geringeren Grundfreibetrag an, den die Partner steueroptimal verschieben können, als es das Bundesfinanzministerium tut. Dabei kamen die Experten bei einem Ehepaar, wo ein Partner 100.000 Euro an zu versteuerndem Einkommen hat und der andere kein Einkommen, auf eine Verschlechterung zwischen dem alten Ehegattensplitting zum neuen Realsplitting von jährlich 4.582 Euro.
„Bei den Werten, die das Bundesfinanzministerium jetzt vorschlägt, wäre diese Differenz etwas geringer“, sagte IW-Steuerexperte Tobias Hentze dem Nachrichtenmagazin. Sie würde bei rund 4.100 Euro liegen. Bei Einkommen von 70.000 und 25.000 verschlechtert sich die steuerliche Situation des Paares im Vergleich zum bestehenden Ehegattensplitting nur um knapp 300 Euro jährlich.
Die Reform soll laut Finanzministerium nur für neu geschlossene Ehen gelten. Für bereits bestehende Ehen bleibt das alte Ehegattensplitting erhalten. Einen Unterschied plant Klingbeil allerdings auch für bestehende Ehen. Die Lohnsteuerklassen III und V sollen abgeschafft werden. Gelten soll nur noch Lohnsteuerklasse IV mit dem sogenannten Faktorverfahren. Diese Option existiert bereits und regelt den monatlichen Abzug der Einkommensteuer vom Gehalt.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Lars Klingbeil, Tobias Hentze
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesfinanzministerium, Lars Klingbeil, SPD, Spiegel, Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat ein neues Steuermodell vorgeschlagen, das das Ehegattensplitting durch ein fiktives Realsplitting ersetzen soll, wobei Freibeträge zwischen Partnern optimal verteilt werden können, was insbesondere Paare mit stark unterschiedlichen Einkommen betrifft und für neu geschlossene Ehen gelten soll, während bestehende Ehen das alte System behalten.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Vorschlag von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil zur Reform des Ehegattensplittings
- Einführung eines fiktiven Realsplittings als Alternative
- Möglichkeit der Freibetragsaufteilung zwischen Partnern
- Angelehnt an steuerliche Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen
- Ziel, Partnerschaften zu stärken ohne steuerliche Privilegierung bestimmter Lebensmodelle
- Auswirkungen hauptsächlich für Paare mit stark unterschiedlichen Einkommen
- Vorschlag betrifft nur neu geschlossene Ehen
- Beibehaltung des alten Ehegattensplittings für bestehende Ehen
- Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V zugunsten von Lohnsteuerklasse IV
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Stärkere Belastung für Partnerschaften mit hohen Einkommensunterschieden
- Wegfall des großen Steuervorteils bei stark unterschiedlichen Einkommen
- Keine Unterschiede für Paare mit ähnlichem Einkommen
- Jährliche Steuerersparnis könnte um bis zu 4.100 Euro sinken
- Bei bestimmten Einkommensverhältnissen Verschlechterung um knapp 300 Euro jährlich
- Neue Regelungen gelten nur für neu geschlossene Ehen
- Beibehaltung des alten Ehegattensplittings für bestehende Ehen
- Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V
- Einführung von Lohnsteuerklasse IV mit Faktorverfahren
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des IW-Steuerexperten Tobias Hentze zitiert, der sagt, dass die steuerliche Verschlechterung bei den neuen Realsplitting-Werten etwas geringer wäre.
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