Deutschland: Rentenbesteuerung im Fokus
Wiesbaden () – Im Jahr 2025 haben in Deutschland 22,5 Millionen Personen Leistungen in Höhe von rund 423 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mitteilte, stieg die Zahl der Rentenempfänger im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Prozent oder 168.000 Personen. Die Höhe der Rentenleistungen nahm im selben Zeitraum um 5,1 Prozent oder 20,7 Milliarden Euro zu. 72 Prozent dieser Leistungen zählten im Jahr 2025 zu den steuerpflichtigen Einkünften (304 Milliarden Euro). Seit 2015 stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 16,4 Prozentpunkte.
Die Ursache für den jährlichen Anstieg des Besteuerungsanteils ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005. Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Basisversorgung. In der Übergangsphase wurden die Rentenbeiträge in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet.
Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Außerdem steigt der Besteuerungsanteil durch allgemeine Rentenerhöhungen, da diese komplett steuerpflichtig sind. Mit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes vom 27. März 2024 wurde die zunächst bis 2040 vorgesehene Übergangsphase bis zum Jahr 2058 verlängert. Erst ab diesem Zeitpunkt sind neue gesetzliche Renten voll einkommensteuerpflichtig.
Bei vielen Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags. Daher bleiben viele Rentenzahlungen steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Wie viele Rentner für das Jahr 2025 Einkommensteuer zahlen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht bekannt.
Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2022 vor. Demnach mussten rund 42 Prozent oder 9,34 Millionen der insgesamt 22,03 Millionen Rentenbeziehenden Einkommensteuer zahlen. Im Vergleich zu 2021 stieg der Anteil um 1,8 Prozentpunkte beziehungsweise 442.000 Personen.
Bei 80 Prozent der im Jahr 2022 steuerbelasteten Rentenempfänger – hierzu zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder – lagen neben Renten noch andere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren können das auch Einkünfte der Partnerin oder des Partners sein, die für die Besteuerung zusammengerechnet werden, so die Statistiker.
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du gut in Tic Tac Toe? 👍
Spielername und geheimes Wort gehören zusammen. Das Captcha wird nur beim ersten autorisierten Spiel für diese Kombination in diesem Browser abgefragt.
Top 3
| Platz | Name | Punkte | Siege |
|---|---|---|---|
| Lade Rangliste ... | |||
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Älteres Paar (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Es kommen keine Personen mit vollständigem Namen im Artikel vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Statistisches Bundesamt (Destatis), Deutscher Bundestag
Wann ist das Ereignis passiert?
Zeitraum/Datum des Ereignisses:Jahr 2025 (mit Bezug auf die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen am Dienstag; ein konkretes Datum ist im Text nicht genannt).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur)
Worum geht es in einem Satz?
Im Jahr 2025 erhielten in Deutschland 22,5 Millionen Menschen Rentenleistungen von rund 423 Milliarden Euro, wobei die Zahl der Rentenempfänger und die Höhe der Rentenleistungen im Vergleich zum Vorjahr stiegen und 72% der Leistungen steuerpflichtig waren – wobei die Rentenbesteuerung je nach Rentenbeginn, Rentenerhöhungen und gesetzlicher Übergangsregelungen (verlängert bis 2058) bestimmt wird.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005
- Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Basisversorgung
- Schrittweise steuerfreie Stellung der Rentenbeiträge in der Ansparphase und erst spätere steuerliche Belastung der Leistungen in der Auszahlungsphase
- Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes vom 27. März 2024 zur Verlängerung der Übergangsphase bis 2058
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Im Artikel wird keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Anstieg der Zahl der Rentenempfänger um 0,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr
- Zunahme der Rentenleistungen um 5,1 Prozent im selben Zeitraum
- Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils der Rentenleistungen auf 72 Prozent im Jahr 2025
- Seit 2015 steigender durchschnittlicher Besteuerungsanteil um 16,4 Prozentpunkte
- Rentenbeiträge in der Ansparphase werden schrittweise steuerfrei gestellt und Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet
- Je später der Rentenbeginn, desto höher der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte
- Rentenerhöhungen führen zu einem vollständig steuerpflichtigen Anteil
- Verlängerung der Übergangsphase bis 2058 durch das Wachstumschancengesetz
- Bis dahin werden neue gesetzliche Renten erst ab 2058 voll einkommensteuerpflichtig
- Viele Rentenzahlungen bleiben steuerfrei, wenn der steuerpflichtige Teil nach Abzügen unter dem Grundfreibetrag liegt und keine weiteren Einkünfte vorliegen
- 2022 zahlten rund 42 Prozent der Rentenbeziehenden Einkommensteuer, darunter ein gestiegener Anteil im Vergleich zu 2021
- Bei den steuerbelasteten Rentenempfängern lagen häufig zusätzliche Einkünfte neben der Rente vor, die die Steuerlast beeinflussen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer konkreten Person oder Organisation zitiert, sondern nur sachliche Angaben/Erklärungen des Statistischen Bundesamts (Destatis).
- EU-Abgeordnete pochen auf Touristenvisa-Einschränkungen für Russen - 7. August 2026
- CDU will zentrale Drohnenabwehr beim Innenministerium - 7. August 2026
- Sozialorganisationen warnen vor Hitzegefahren für Obdachlose - 7. August 2026

