Politik in Deutschland: Brandmauer und Parteienrechte
Potsdam () – Eine Brandmauer darf nach Meinung der Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf die Verfassungsrechte von Parteien nicht verletzen. Grundsätzlich sei die Brandmauer eine rein politische Frage, sagte die Verfassungsrechtlerin dem „Tagesspiegel“.
Es werde aber zu einer Rechtsfrage, wenn durch eine Brandmauer verfassungsrechtliche Rechte beschnitten würden, wie das Recht der Fraktionen im Bundestag, in seinen Ausschüssen spiegelbildlich zum Proporz der Fraktionen im Plenum vertreten zu sein, kritisierte Brosius-Gersdorf. Derzeit säßen zum Beispiel weder Vertreter der Linken noch der AfD im Parlamentarischen Kontrollgremium im Bundestag, das die Geheimdienste kontrolliert, weil die Union eine Brandmauer zu beiden Parteien hat. Das sei jedenfalls bezogen auf Die Linke verfassungswidrig, so die Juristin weiter. Bei der AfD müsse man sehen, dass sie vom Verfassungsschutz beobachtet wird, dessen Kontrolle dem Parlamentarischen Kontrollgremium obliegt.
Ein Verbotsverfahren gegen die AfD sollte man nach Meinung von Brosius-Gersdorf, deren Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr nach einer Kampagne von konservativen und rechtspopulistischen Kreisen gescheitert war, sehr gründlich prüfen. Die Voraussetzungen seien sehr hoch. „Es einfach mal zu versuchen, halte ich für gefährlich. Das Scheitern eines Parteiverbotsantrags wäre fatal“, sagte Brosius-Gersdorf.
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Bundesverfassungsgericht (Archiv)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Frauke Brosius-Gersdorf
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesverfassungsgericht, dts Nachrichtenagentur, Tagesspiegel, Bundestag, Linke, AfD, Parlamentarisches Kontrollgremium, Union, Verfassungsschutz, die Richterin, Bundesverfassungsgericht (Archiv)
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Bundesverfassungsgericht, Potsdam, Bundestag (Berlin), Parlamentarisches Kontrollgremium (Bundestag)
Worum geht es in einem Satz?
Die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf erklärt, dass eine Brandmauer verfassungsrechtlich zulässig sei, solange sie keine Rechte von Parteien (etwa die Fraktionsvertretung in Ausschüssen) beschneidet, andernfalls werde sie zur Rechtsfrage und ein Verbotsverfahren gegen die AfD müsse äußerst gründlich geprüft werden.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Eine Brandmauer beschneidet verfassungsrechtliche Rechte von Parteien (insbesondere das Recht der Fraktionen im Bundestag, in ihren Ausschüssen spiegelbildlich zum Proporz im Plenum vertreten zu sein), wodurch es zu einer Rechtsfrage wird
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf geht davon aus, dass eine Brandmauer grundsätzlich eine rein politische Frage ist
- Sie kritisiert, dass es zu einer Rechtsfrage wird, wenn durch eine Brandmauer verfassungsrechtliche Rechte von Parteien beschnitten werden
- Sie nennt als Beispiel, dass derzeit weder Linke noch AfD im Parlamentarischen Kontrollgremium vertreten sind, weil es eine Brandmauer gibt
- Sie fordert die sehr gründliche Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD und warnt davor, es „einfach mal zu versuchen“
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Beschneidung von verfassungsrechtlichen Rechten von Parteien
- Beeinträchtigung des Rechts der Fraktionen im Bundestag, in ihren Ausschüssen spiegelbildlich zum Proporz der Fraktionen im Plenum vertreten zu sein
- Feststellung einer verfassungswidrigen Zusammensetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums, sofern Vertreter bestimmter Parteien ausgeschlossen sind
- Erhöhte rechtliche und verfahrensrechtliche Anforderungen an Verbotsverfahren gegen Parteien
- Risiko, dass ein gescheiterter Parteiverbotsantrag als fatal bewertet wird
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf wird mit mehreren Zitaten/Kommentaren zitiert.
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