Politik: Altersvorsorge im Sozialpartnerdialog (Berlin)
Berlin () – Vor Beginn des Sozialpartnerdialogs zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) spricht sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi für gesetzliche Voraussetzungen aus. Verdi-Chef Frank Werneke sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, das von der Alterssicherungskommission vorgeschlagene Ziel einer lebensstandardsichernden Gesamtversorgung im Alter von 70 Prozent nach Steuern könne nur erreicht werden, wenn alle Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung erhielten.
Laut Werneke müssen dafür bestehende Systeme der betrieblichen Altersversorgung für alle Beschäftigten und alle Betriebe geöffnet werden. Verdi sei dazu bereit. Es brauche jedoch gleichzeitig eine gesetzliche Vorgabe für eine obligatorische betriebliche Altersversorgung mit verpflichtenden Arbeitgeberbeiträgen für ihre Beschäftigten.
Dass der Sozialpartnerdialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu einer Einigung der Verhandlungspartner führt, sieht Werneke mit Skepsis. Man werde die eigenen Argumente vortragen. Er habe dennoch nicht die Hoffnung, dass die Arbeitgeberverbände sich im Rahmen des anstehenden Sozialpartnerdialogs darauf freiwillig mit Verdi verständigen werden. Am Ende sei die Bundesregierung in der Pflicht, eine obligatorische betriebliche Altersversorgung für alle Beschäftigten gesetzlich vorzugeben.
Die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Maike Finnern, sagte den Funke-Zeitungen, es komme nun auf die Rahmenbedingungen an. Die Arbeitgeberverbände müssten ihre Blockadehaltung gegenüber Allgemeinverbindlicherklärungen von Branchentarifverträgen aufgeben. Damit würden auch kleine und mittlere Unternehmen in die Pflicht genommen. Wer sich als Sozialpartner verstehe, dürfe die Verbreitung von bAV-Tarifverträgen nicht blockieren.
Sie forderte, die öffentliche Hand müsse beispielsweise in der Kinder- und Jugendhilfe die Aufwendungen der Träger für die betriebliche Altersvorsorge ihrer Beschäftigten refinanzieren. Dazu müsse jede gesetzliche Regelung Rücksicht auf die gewachsenen, erfolgreichen bAV-Strukturen nehmen, um sie nicht zu beschädigen. Was funktioniere, dürfe nicht kaputtreformiert werden. Sind diese Bedingungen erfüllt, könne man sich eine Verständigung im Sozialpartnerdialog durchaus vorstellen.
Das Bundesarbeitsministerium hatte kürzlich die Einladungen für den Start des Sozialpartnerdialogs verschickt. Die Teilnehmer sollen bis zum 17. September ihre Stellungnahmen schicken. Die Auftaktveranstaltung soll am 8. Oktober in Berlin stattfinden.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Frank Werneke, Maike Finnern
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Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Vor Beginn des Sozialpartnerdialogs zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge fordert Verdi gesetzliche Verpflichtungen und Arbeitgeberbeiträge für alle Beschäftigten, während die GEW betont, dass es auf passende Rahmenbedingungen ankommt, etwa durch die Öffnung von bAV-Strukturen auch für kleinere Unternehmen und die Finanzierung durch die öffentliche Hand, bevor man sich auf eine Einigung im Dialog verlassen kann.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Vorschlag der Alterssicherungskommission zur lebensstandardsichernden Gesamtversorgung im Alter von 70 Prozent nach Steuern
- Forderung von Verdi nach gesetzlicher obligatorischer betrieblicher Altersversorgung mit verpflichtenden Arbeitgeberbeiträgen
- Skepsis von Verdi gegenüber einer freiwilligen Einigung der Arbeitgeberverbände im Sozialpartnerdialog
- Blockadehaltung der Arbeitgeberverbände gegenüber Allgemeinverbindlicherklärungen von Branchentarifverträgen
- Bedarf an gesetzlichen Rahmenbedingungen und Refinanzierung öffentlicher Aufgaben in Bereichen wie Kinder- und Jugendhilfe
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Verdi reagiert mit Forderungen nach gesetzlichen Voraussetzungen für eine lebensstandardsichernde Gesamtversorgung im Alter
Verdi fordert Öffnung bestehender bAV-Systeme für alle Beschäftigten und alle Betriebe sowie verpflichtende Arbeitgeberbeiträge
Verdi äußert Skepsis, dass Arbeitgeberverbände sich freiwillig im Sozialpartnerdialog verständigen
Verdi sieht die Bundesregierung in der Pflicht, eine obligatorische bAV gesetzlich vorzugeben
GEW betont, dass es auf die Rahmenbedingungen ankommt
GEW fordert, dass Arbeitgeberverbände ihre Blockadehaltung gegenüber Allgemeinverbindlicherklärungen von Branchentarifverträgen beenden
GEW verlangt Refinanzierungspflichten für die öffentliche Hand in Bereichen wie Kinder- und Jugendhilfe
GEW warnt vor einer Reform, die gewachsene und erfolgreiche bAV-Strukturen beschädigt
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Gesetzliche Voraussetzungen für eine obligatorische betriebliche Altersvorsorge mit verpflichtenden Arbeitgeberbeiträgen
- Öffnung bestehender Systeme der betrieblichen Altersversorgung für alle Beschäftigten und alle Betriebe
- Ziel einer lebensstandardsichernden Gesamtversorgung im Alter von 70 Prozent nach Steuern nur bei flächendeckender betrieblicher Altersvorsorge
- Arbeitgeberverbände müssen Blockaden gegenüber Allgemeinverbindlicherklärungen von Branchentarifverträgen aufgeben
- Einbindung auch kleiner und mittlerer Unternehmen in die Verpflichtungen zur betrieblichen Altersvorsorge
- Refinanzierung der Aufwendungen der Träger durch die öffentliche Hand in Bereichen wie der Kinder- und Jugendhilfe
- Gesetzliche Regelungen sollen Rücksicht auf bestehende, erfolgreiche bAV-Strukturen nehmen und diese nicht beschädigen
- Möglichkeit einer Einigung im Sozialpartnerdialog bei Erfüllung der geforderten Rahmenbedingungen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja — im Artikel werden Stellungnahmen von Verdi-Chef Frank Werneke und der GEW-Vorsitzenden Maike Finnern zitiert.
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