Nordrhein-Westfalen: Jugendstrafrecht im Fokus
Düsseldorf () – Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) verteidigt die Anwendung des Jugendstrafrechts bei jungen Erwachsenen im Alter bis 20 Jahre.
„Die Forschung belegt ganz klar, dass gerade die Entwicklung der Gehirnareale, die dafür da sind, die eigenen Handlungen zu bewerten und nötigenfalls zu stoppen, nicht mit 18 Jahren abgeschlossen ist“, sagte Limbach der „Rheinischen Post“. „Häufig auch nicht mit 21 Jahren – oft erst mit Mitte 20.“ Die Möglichkeit, das in einer Übergangszeit von 18 bis 20 Jahren noch zu prüfen und zu berücksichtigen, sei richtig. Das Jugendstrafrecht sei wissenschaftlich fundiert. Er verstehe, dass schlimme Verbrechen die Gesellschaft aufwühlten. Man solle darüber diskutieren, wie man mit jungen Tätern umgehe. Aber die guten Argumente für das Jugendstrafrecht gälten weiter.
Ob es angewendet wird oder nicht, darüber entschieden Richter unabhängig, und es stehe ihm nicht zu, das zu bewerten, sagte Limbach außerdem. Es sei ihm aber wichtig klarzustellen: Auch im Jugendstrafrecht seien harte, langjährige Haftstrafen möglich. Man könne Jugendliche auch in Untersuchungshaft nehmen. Bei Heranwachsenden ab 18 Jahren gälten dafür die gleichen Voraussetzungen wie im Erwachsenenstrafrecht.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Benjamin Limbach
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Düsseldorf
Worum geht es in einem Satz?
Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) verteidigt die Anwendung des Jugendstrafrechts bei jungen Erwachsenen bis 20 Jahre mit der wissenschaftlich begründeten Annahme, dass die Reifung des Gehirns nicht mit 18 abgeschlossen ist, und betont zugleich, dass Richter unabhängig entscheiden und auch im Jugendstrafrecht harte Haftstrafen möglich sind.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Anwendung Jugendstrafrecht bei jungen Erwachsenen bis 20 Jahre wegen nicht abgeschlossener Entwicklung der Gehirnareale zur Selbstbewertung und Handlungssteuerung auch über 18 hinaus (oft nicht mit 21 und häufig erst Mitte 20)
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Limbach betont, dass schlimme Verbrechen die Gesellschaft aufwühlen und dass man darüber diskutieren solle, wie man mit jungen Tätern umgehe
- Er sagt, dass seine Position die Anwendung des Jugendstrafrechts begründe und die Diskussion darauf fokussieren solle, aber beschreibt keine konkreten Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien im Artikel
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Weitere Prüfung und Berücksichtigung von Entwicklungsständen bei jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 20 Jahren
- Anhaltende Geltung der wissenschaftlich begründeten Argumente für das Jugendstrafrecht
- Unabhängigkeit der Entscheidung über die Anwendung durch Richter
- Möglichkeit auch im Jugendstrafrecht auf harte, langjährige Haftstrafen
- Möglichkeit von Untersuchungshaft für Jugendliche
- Geltung gleicher Voraussetzungen für Heranwachsende ab 18 Jahren wie im Erwachsenenstrafrecht
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja: Es wird eine Stellungnahme von Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) zitiert, der der „Rheinischen Post“ seine Verteidigung der Anwendung des Jugendstrafrechts äußert.
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