Patientenschützer fordern Grundgesetzänderung für Hitzeschutz

Patientenschützer fordern Grundgesetzänderung für Hitzeschutz

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Politik: Hitzeschutz durch Verfassungsänderung in Berlin

Berlin () – Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert wegen der vielen Hitzetoten in diesem Sommer eine Grundgesetzänderung. „Offenkundig sind Kommunen und Länder nicht fähig, für einen ausreichenden Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen und Kliniken zu sorgen“, sagte Vorstand Eugen Brysch der „Rheinischen Post“.

Brysch kritisierte, die Bundesregierung verstecke sich hinter der Verfassung, die auf die Zuständigkeit der Länder und Kommunen verweist. Es dürfe nicht sein, dass seit Jahren das Grundgesetz dafür herhalten müsse, beim Hitzeschutz der Schwächsten auf der Stelle zu treten.

Daher forderte Brysch, Bundesregierung und Bundestag müssten jetzt eine Grundgesetzänderung herbeiführen. So könnten Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für den Hitzeschutz zur umfassenden Finanzierung von solarstrombetriebenen Klimaanlagen freigegeben werden.

In Deutschland sind laut Robert-Koch-Institut (RKI) in diesem Sommer bereits fast 12.000 Menschen an den Folgen von Hitze gestorben.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Sommer (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Eugen Brysch, Robert-Koch-Institut

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Deutsche Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, Rheinische Post, Bundesregierung, Bundestag, Grundgesetz, Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, solarstrombetriebenen Klimaanlagen, Robert-Koch-Institut (RKI)

Wann ist das Ereignis passiert?

Datum/Zeitraum:in diesem Sommer“ (kein konkretes Datum angegeben).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert wegen der vielen Hitzetoten in diesem Sommer eine Änderung des Grundgesetzes, damit Bund und Bundestag die Finanzierung des Hitzeschutzes (u. a. für Pflegeeinrichtungen und Kliniken durch Klimaanlagen) nicht länger mit Verweis auf Zuständigkeiten von Ländern und Kommunen blockieren, während laut RKI bereits fast 12.000 Menschen starben.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Viele Hitzetote in diesem Sommer
  • Unfähigkeit von Kommunen und Ländern, für ausreichenden Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen und Kliniken zu sorgen
  • Bundesregierung versteckt sich hinter der Verfassung, die Zuständigkeiten bei Ländern und Kommunen sieht
  • Mittel sollen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für den Hitzeschutz freigegeben werden

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert wegen der vielen Hitzetoten eine Grundgesetzänderung
  • Vorstand Eugen Brysch kritisiert, dass Kommunen und Länder nicht fähig seien, ausreichend Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen und Kliniken zu gewährleisten
  • Brysch wirft der Bundesregierung vor, sich hinter der Verfassung zu verstecken, obwohl Bundesregierung und Bundestag jetzt handeln müssten
  • Bundesregierung und Bundestag sollen eine Grundgesetzänderung herbeiführen und Mittel für Hitzeschutz freigeben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Kommunen und Länder seien nicht fähig, für ausreichenden Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen und Kliniken zu sorgen
  • Der Hitzeschutz der Schwächsten werde seit Jahren vernachlässigt
  • Bundesregierung und Bundestag müssten eine Grundgesetzänderung herbeiführen
  • Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität könnten für den Hitzeschutz freigegeben werden
  • Solarstrombetriebene Klimaanlagen könnten umfassend finanziert werden
  • Es seien bereits fast 12.000 Menschen an den Folgen von Hitze gestorben

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja — Vorstand Eugen Brysch (Deutsche Stiftung Patientenschutz) wird mit einem Zitat („Offenkundig sind Kommunen und Länder nicht fähig, …“) in der Stellungnahme wiedergegeben.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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