Wirtschaft: Digitale Bonpflicht ab 2028 in Berlin
Berlin () – Der Handel in Deutschland wehrt sich gegen die Pläne von Union und SPD zur Einführung einer E-Bonpflicht. „Im Koalitionsvertrag wurde die vollständige Abschaffung der Bonpflicht vereinbart und das erwarten die Einzelhändler auch“, sagte der Steuerexperte des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Ralph Brügelmann, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgabe). Um auf digitale Belege umzustellen, müssten viele Händler erhebliche Investitionen tätigen, was im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld nicht verantwortbar sei.
Das Bundesfinanzministerium will den digitalen Kassenbon ab 2028 zum Standard machen. Kunden sollen einen Papierbeleg dann nur noch auf Nachfrage bekommen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundesfinanzministerium kürzlich in die Ressortabstimmung gegeben. Im Koalitionsvertrag von 2025 hatten CDU/CSU und SPD allerdings noch die komplette Abschaffung der Bonpflicht angekündigt.
Brügelmann sagte dazu, wenn die Bonpflicht also grundsätzlich bestehen bleibe, „wäre dies vor allem ein gebrochenes Versprechen der Politik und eine große Enttäuschung“. Letztendlich sei auch fraglich, ob der digitale Beleg flächendeckend zulässig sei. „Dies gilt insbesondere für den Betrieb von Waage-Kassen-Systemen in Supermärkten oder Fleischereien.“
Der Hauptgeschäftsführer des Bäckerhandwerks, Friedemann Berg, begrüßt zwar, dass Bäckereien künftig nicht mehr für jedes verkaufte Brötchen einen Papierbon ausgeben müssen. „Gleichzeitig bedauern wir jedoch, dass der elektronische Beleg in Zukunft verpflichtend sein soll, was für viele, insbesondere kleinere Betriebe mit älteren Kassensystemen, eine Herausforderung sein kann“, sagte Berg den Zeitungen.
Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke erklärte, es werde entscheidend sein, „die digitale Bonpflicht rechtssicher und praxistauglich auszugestalten – insbesondere, wenn Betriebe auf Wunsch weiterhin Papierbelege aushändigen müssen“. Offen seien zudem wichtige Fragen zu Umsatzgrenzen, Ausnahmen und Übergangsfristen.
Der Vorsitzende der Senioren-Union der CDU, Hubert Hüppe, sieht für technikskeptische ältere Menschen kein Problem. „Solange man das Recht hat, noch einen Bon auf Papier zu bekommen, ist das völlig in Ordnung“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Der digitale Bon schont die Umwelt, die Ressourcen, und ist eine gewisse Entbürokratisierung“, erklärte Hüppe.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Ralph Brügelmann, Friedemann Berg, Jana Schimke, Hubert Hüppe
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Union, SPD, Steuerexperte des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Ralph Brügelmann, Bundesfinanzministerium, Einzelhändler, CDU/CSU, Friedemann Berg, Bäckerhandwerk, Dehoga, Jana Schimke, Senioren-Union der CDU, Hubert Hüppe, Redaktionsnetzwerk Deutschland, Zeitungen
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis findet im Kontext von „Donnerstagausgabe“ statt (also am Donnerstag vor dem Veröffentlichungsdatum). Außerdem wird genannt, dass das Bundesfinanzministerium den digitalen Kassenbon ab 2028 zum Standard machen will.
Da im Text kein konkretes Datum für die Veröffentlichung genannt ist, lautet der Zeitraum: Donnerstag (keine genaue Datumsangabe im Text).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Der deutsche Handel kritisiert die geplante E‑Bonpflicht ab 2028 als Bruch des im Koalitionsvertrag zugesagten vollständigen Wegfalls der Bonpflicht und warnt vor hohen Investitionen sowie möglichen rechtlichen und praktischen Problemen, während Bäcker- und Gastronomieverbände sowie Senioren-Vertreter teils zwar Vorteile sehen, aber vor allem praxistaugliche und rechtssichere Übergangs- sowie Ausnahme-Regelungen fordern.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Pläne von Union und SPD zur Einführung einer E-Bonpflicht
- Wunsch nach Umstellung auf digitale Belege durch die Händler
- Absicht des Bundesfinanzministeriums, den digitalen Kassenbon ab 2028 zum Standard zu machen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Handel und Branchenvertreter kritisieren die geplante verpflichtende E-Bonpflicht
- Politik- und Versprechenserwartungen werden als gebrochen dargestellt
- Problematisiert wird der Investitionsbedarf für Umstellung auf digitale Belege
- Zweifel an der flächendeckenden Rechtmäßigkeit, besonders bei Waage-Kassen-Systemen und in bestimmten Branchen
- Befürwortung gibt es teils für weniger Papierbons, aber Skepsis wegen verpflichtendem elektronischem Beleg, vor allem für kleinere Betriebe
- Forderung nach rechtssicherer und praxistauglicher Ausgestaltung sowie nach klaren Übergangsregelungen und Ausnahmen
- Ältere, technikscheue Menschen werden laut CDU-Senioren-Union kein Problem haben, solange Papierbons auf Wunsch möglich bleiben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Erhebliche Investitionen vieler Händler zur Umstellung auf digitale Belege
- Unangemessenheit der Investitionen im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld
- Zweifel an der flächendeckenden rechtlichen Zulässigkeit digitaler Belege
- Herausforderungen insbesondere beim Betrieb von Waage-Kassen-Systemen in Supermärkten oder Fleischereien
- Schwierigkeiten für viele kleinere Betriebe mit älteren Kassensystemen
- Erfordernis einer rechtssicheren und praxistauglichen Ausgestaltung der digitalen Bonpflicht
- Offene Fragen zu Umsatzgrenzen, Ausnahmen und Übergangsfristen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Es werden Stellungnahmen von u. a. Ralph Brügelmann (Steuerexperte des Handelsverbandes Deutschland, HDE), Friedemann Berg (Hauptgeschäftsführer des Bäckerhandwerks), Jana Schimke (Dehoga) sowie Hubert Hüppe (Senioren-Union der CDU) zitiert.
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