Politik: AfD vs. Axel Springer in Brandenburg
Postdam/Berlin () – Die AfD-Fraktion in Brandenburg hat vor dem Berliner Landgericht eine Einstweilige Verfügung gegen den Axel-Springer-Verlag erwirkt. Der will sich noch nicht geschlagen geben und prüft Rechtsmittel.
Laut AfD wurde dem Verlag in einer am Dienstag verkündeten Entscheidung untersagt, Behauptungen über die Landtagssitzung vom 17. Juni 2026 weiter zu verbreiten.
Es ging dabei um einen Artikel in der Onlineausgabe der „B.Z.“ vom selben Tag, der sich mit einem Beschluss des Landtags befasste, die Grundentschädigung der Abgeordneten im nächsten Jahr nicht zu erhöhen.
Die AfD-Fraktion hatte nach eigenen Angaben zuvor einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nach Darstellung der Partei nicht nur eine vollständige Nullrunde im Jahr 2027 vorsah, sondern auch die bisherige Automatik der jährlichen Erhöhungen beendet und für jede Erhöhung einen neuen Beschluss des Parlaments erfordert hätte. Dieser Gesetzentwurf wurde aber mit der SPD-CDU-Mehrheit abgelehnt, beschlossen wurde schließlich nur die Aussetzung der Erhöhung der Grundentschädigung.
Die AfD teilte dazu mit, die „B.Z.“ habe „eine Fantasiegeschichte, die wenig mit der Wirklichkeit zu tun hatte und in der nahezu sämtliche Behauptungen, die die AfD-Fraktion betrafen, falsch waren“ gebracht.
Insgesamt sieben Tatsachenbehauptungen und daran anknüpfende Meinungsäußerungen seien vom Gericht untersagt worden.
Der Axel-Springer-Verlag wies den Vorwurf in wesentlichen Teilen zurück: „Es handelte sich mitnichten um eine `Fantasiegeschichte`“, sagte ein Verlagssprecher am Donnerstag der . Es liege noch kein begründetes Urteil vor, sobald dies der Fall sei, würden umgehend Rechtsmittel geprüft.
„Wir lassen uns von der AfD nicht vorschreiben, wie wir zu berichten und zu kommentieren haben. Insofern ist es bedauerlich, dass die Entscheidung des Landgerichtes der Pressefreiheit hier nicht den Vorrang gibt“, sagte der Sprecher weiter.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | AfD-Landtagsfraktion in Brandenburg (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Axel-Springer-Verlag
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
AfD, Axel-Springer-Verlag, Berliner Landgericht, B.Z., Landtag (Brandenburg), SPD, CDU, Landtagsfraktion in Brandenburg, dts Nachrichtenagentur
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis fand am Dienstag, dem 17. Juni 2026 statt (Landtagssitzung) bzw. die Entscheidung wurde am Dienstag verkündet; die Berichterstattung dazu erfolgte am Donnerstag (ohne konkretes Datum genannt).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin, Potsdam
Worum geht es in einem Satz?
Die AfD-Landtagsfraktion Brandenburg hat vor dem Berliner Landgericht per einstweiliger Verfügung dem Axel-Springer-Verlag untersagen lassen, Behauptungen aus einem B.Z.-Artikel zur Landtagssitzung am 17. Juni 2026 weiterzuverbreiten, während der Verlag noch Rechtsmittel prüft.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- ein Artikel in der Onlineausgabe der „B.Z.“ vom 17. Juni 2026, der sich mit einem Beschluss des Landtags befasste
- die Behauptungen in dem Artikel über den Beschluss zur Grundentschädigung der Abgeordneten im nächsten Jahr
- die AfD-Angabe, dass der Artikel dabei eine Darstellung verbreitet habe, die von ihr als „Fantasiegeschichte“ und als falsch bezeichnet wurde
- die daraufhin gerichtliche Antragsgrundlage der AfD zur untersagten weiteren Verbreitung der genannten Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Laut Artikel keine konkrete Beschreibung, wie Politik oder Öffentlichkeit reagiert haben
- Laut Artikel weist der Axel-Springer-Verlag die Vorwürfe zurück und will Rechtsmittel prüfen
- Laut Artikel wies der Verlag darauf hin, dass kein begründetes Urteil vorliegt und dass die Pressefreiheit Vorrang haben müsse
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Unterlassung der weiteren Verbreitung bestimmter Behauptungen zur Landtagssitzung vom 17. Juni 2026
- Verbot von sieben Tatsachenbehauptungen und daran anknüpfenden Meinungsäußerungen
- Prüfung von Rechtsmitteln gegen die einstweilige Verfügung
- Gerichtliche Einschränkung der Berichterstattung zu dem behandelten parlamentarischen Vorgang
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Ein Verlagssprecher des Axel-Springer-Verlags wird zitiert: „Es handelte sich mitnichten um eine Fantasiegeschichte“.
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