Datenschützerin kritisiert Geheimdienstreform scharf

Datenschützerin kritisiert Geheimdienstreform scharf

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Politik: Reform der Geheimdienste in Berlin

Berlin () – Die geplante größte Reform der Geheimdienste seit vielen Jahren stößt auf heftige Kritik. Deutschlands oberste Datenschützerin Louisa Specht-Riemenschneider sieht im Gesetzentwurf der Bundesregierung massive Risiken für Bürgerrechte, wie sie der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstagausgabe) sagte.

Nachrichtendienste sollten „nicht handeln und eingreifen dürfen wie eine Polizei“, warnte die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). „Es spricht viel dafür, dass das Bundesverfassungsgericht feststellen wird: Das geht zu weit. Aus meiner Sicht gibt es inakzeptable Einschränkungen der Grundrechte.“

So sollen Verfassungsschutz und BND künftig auf öffentliche und private Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum zugreifen dürfen – auch auf Tonaufnahmen und Echtzeitbilder. Selbst wenn mit Kameras oder Drohnen Aufnahmen gemacht würden, die über das Zulässige hinaus gehen, sollten diese Daten laut Specht-Riemenschneider künftig verwendet werden dürfen.

„Der Staat duldet den Rechtsbruch“, warnt Deutschlands oberste Datenschützerin. Auch an den geplanten neuen Regeln zum Speichern von Daten übt sie scharfe Kritik. So soll der BND personenbezogene Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen künftig nicht mehr löschen müssen. „Ich halte diese unbefristete Speicherung für verfassungswidrig.“ Entscheidend sei aber, dass die Reaktion auf eine neue Sicherheitslage die Verhältnismäßigkeit und den Ausgleich zwischen Sicherheit und Freiheit wahre, sagt Specht-Riemenschneider. „Leider ist das nicht gelungen.“

Specht-Riemenschneider, die sich im September aus gesundheitlichen Gründen von ihrem Amt zurückziehen will, gehört zu den wichtigsten Kontrolleuren deutscher Geheimdienste. Ihre Behörde soll diese Rolle zum Jahresanfang verlieren. Die neue Beschwerde-Instanz, der Unabhängige Kontrollrat, werde aber erst ab Anfang 2029 die Aufgabe übernehmen. „Den Bürgern wird für zwei Jahre die Möglichkeit versperrt, sich mit einer Beschwerde zu wehren“, warnt die Beauftragte und fordert Änderungen: „Der Rechtsstaat darf sich keinen zweijährigen Urlaub nehmen.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Louisa Specht-Riemenschneider (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Louisa Specht-Riemenschneider

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesregierung, Süddeutsche Zeitung, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Bundesverfassungsgericht, Verfassungsschutz, BND, Unabhängiger Kontrollrat

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am Dienstag (Dienstagausgabe) statt. Konkretes Datum: Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Louisa Specht-Riemenschneider warnt angesichts des Entwurfs zur stärkeren Befugnis von Verfassungsschutz und BND bei Videoüberwachung sowie zur (angeblich) unbefristeten Speicherung personenbezogener Daten vor massiven Risiken für Bürgerrechte und Verfassungswidrigkeit.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Geplante größte Reform der Geheimdienste seit vielen Jahren und der dazugehörige Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Louisa Specht-Riemenschneider (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung wegen massiver Risiken für Bürgerrechte
  • Sie warnt, Nachrichtendienste dürften nicht wie Polizei handeln und eingreifen
  • Sie erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht die Regelungen als zu weitgehend einstufen könnte
  • Sie kritisiert, dass Verfassungsschutz und BND künftig auf öffentliche und private Videoüberwachungsanlagen zugreifen sollen, einschließlich Tonaufnahmen und Echtzeitbilder
  • Sie macht geltend, der Staat dulde einen Rechtsbruch
  • Sie kritisiert insbesondere die geplante unbefristete Speicherung personenbezogener Daten als verfassungswidrig
  • Sie beanstandet zudem, dass der Ausgleich zwischen Sicherheit und Freiheit nicht gelungen sei
  • Sie fordert Änderungen mit Blick auf die Beschwerdemöglichkeit, da Bürgern für zwei Jahre keine wirksame Beschwerdeoption zur Verfügung stehe
  • Medienreaktion in Form von Zitationen durch die Süddeutsche Zeitung (Dienstagausgabe)

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Massives Risiko für Bürgerrechte und Grundrechte
  • Verfassungswidrigkeit der geplanten Regelungen erwartet
  • Inakzeptable Einschränkungen der Grundrechte
  • Möglichkeit der Verwendung von über das Zulässige hinausgehenden Daten
  • Kritik an dem geplanten Zugriff wie durch polizeiliches Handeln und Eingreifen
  • Unbefristete Speicherung personenbezogener Daten als verfassungswidrig bewertet
  • Fehlender Ausgleich zwischen Sicherheit und Freiheit
  • Zwei Jahre lang keine effektive Beschwerdemöglichkeit für Bürger vorgesehen
  • Rechtsstaat wird als potenziell in Verzug bzw unzureichend abgesichert kritisiert
  • Forderung nach Änderungen der Regelungen und nach Wahrung der Verhältnismäßigkeit

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Louisa Specht-Riemenschneider wird mit mehreren wörtlichen Kritikpunkten und Bewertungen im Artikel zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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