Politik: EU verhängt Bußgeld gegen Google in Berlin
Berlin () – Die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Ramona Pop, hat die gegen Google verhängte Milliardenstrafe begrüßt.
„Es ist eine gute Nachricht, dass die EU-Kommission endlich handelt und europäisches Recht durchsetzt“, sagte sie. „Google darf seine Marktmacht nicht missbrauchen.“ Wenn Google in der Suchmaschine die eigenen Dienste bevorzuge, schade das nicht nur den Wettbewerbern, sondern führe auch zu weniger Wahlfreiheit, schlechteren Angeboten und höheren Preisen für die Verbraucher.
Die EU-Kommission hat Google wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte (DSA) mit Geldbußen in Höhe von insgesamt 890 Millionen Euro belegt. Die Brüsseler Behörde teilte am Donnerstag mit, dass Google seine eigenen Dienste in der Google-Suche bevorzuge und Beschränkungen für Unternehmen eingeführt habe, die Verbraucher zu alternativen Kaufkanälen auf Google Play führten.
In einer ersten Entscheidung wurde Google eine Geldbuße auferlegt, weil es seine eigenen Dienstleistungen, wie Einkaufs-, Hotel-, Transport- und Sportergebnisse, in der Google-Suche bevorzugt behandelt haben soll. Die Kommission stellte fest, dass Google seine eigenen Dienste prominenter in den Suchergebnissen anzeigt, während ähnliche Dienste von Drittanbietern nicht die gleiche Bedeutung erhalten.
Die zweite Entscheidung betrifft eine Geldbuße, die Google für die Einschränkung von App-Entwicklern auferlegt wurde. Diese sollten in der Lage sein, Kunden über alternative Angebote zu informieren und zu leiten. Google soll App-Entwickler jedoch daran gehindert haben, Angebote frei zu kommunizieren und Verträge mit Nutzern in Vertriebskanälen ihrer Wahl abzuschließen.
Die Kommission hat Google angewiesen, die Nichteinhaltung innerhalb von 60 Tagen zu beenden und Maßnahmen zu ergreifen, um die Dienste von Drittanbietern fair zu behandeln und App-Entwicklern mehr Freiheit zu gewähren. Andernfalls riskiert der Konzern Zwangsgelder in Höhe von bis zu fünf Prozent seines weltweiten Gesamtumsatzes.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Google (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Ramona Pop, Margrethe Vestager, Andreas Mundt
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Ramona Pop, Google, EU-Kommission, Europäische Union, Google Play, Drittanbieter, App-Entwickler, Gesetz über digitale Märkte (DSA)
Wann ist das Ereignis passiert?
Datum/Zeitraum:Donnerstag (im Text als „am Donnerstag mitgeteilt“) — ein konkretes Datum ist nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die Milliardenstrafe der EU-Kommission gegen Google, weil die EU damit Verstöße gegen das DSA ahndet—insbesondere die Bevorzugung eigener Dienste in der Google-Suche sowie die Einschränkung von App-Entwicklern bei der Weiterleitung von Nutzern zu alternativen Angeboten.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Verstöße gegen das Gesetz über digitale Märkte (DSA)
- Bevorzugung eigener Dienste in der Google-Suche
- Beschränkungen für Unternehmen, die Verbraucher zu alternativen Kaufkanälen über Google Play führen
- Bevorzugte, prominentere Darstellung eigener Dienstleistungen gegenüber ähnlichen Diensten von Drittanbietern
- Einschränkung von App-Entwicklern bei der freien Kommunikation von alternativen Angeboten
- Verhinderung, dass App-Entwickler Verträge mit Nutzern in Vertriebskanälen ihrer Wahl abschließen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Ramona Pop von der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die Milliardenstrafe
- Die EU-Kommission handele endlich und setze europäisches Recht durch
- Google dürfe seine Marktmacht nicht missbrauchen
- Die Maßnahme soll Wettbewerb schützen und Wahlfreiheit, Angebotqualität sowie Preisniveau für Verbraucher verbessern
- Keine weiteren konkreten Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder anderen Medien im Text beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- weniger Wahlfreiheit für Verbraucher
- schlechtere Angebote
- höhere Preise für Verbraucher
- fairere Behandlung von Diensten Dritter
- mehr Freiheit für App-Entwickler bei der Kommunikation von Angeboten und der Wahl von Vertriebskanälen
- potenzielle Zwangsgelder bis zu fünf Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes bei Nichteinhaltung
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Ramona Pop (VZBV) wird mit einer Stellungnahme zitiert („Es ist eine gute Nachricht, dass die EU-Kommission endlich handelt…“).
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