Ostbeauftragte verteidigt Überlegungen zu AfD-Verbotsverfahren

Politik: AfD-Verbotsverfahren in Berlin
Berlin () – Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser (SPD), verteidigt die Überlegungen zu einem AfD-Verbotsverfahren. Artikel 21 des Grundgesetzes sehe ausdrücklich die Möglichkeit vor, verfassungswidrige Parteien zu verbieten, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Samstag).

Es sei kein Instrument zur Gewissensberuhigung, sondern ein echtes Mittel zum Schutz der Demokratie.

Wenn schon mehrere AfD-Landesverbände als rechtsextrem eingestuft seien, sollte das alarmieren, so Kaiser. Die Verfassungsmäßigkeit werde von einem Gericht geprüft, nicht von einer Partei.

Das sei legitim. Mit Blick auf den Wahlkampf im Osten fügte die SPD-Politikerin hinzu, die AfD setze gezielt bei den biografischen Erfahrungen der Ostdeutschen an, verkläre dabei aber die Vergangenheit – und das verfange.

Sie mache Politik für Superreiche, gebe sich aber als Freund des kleinen Mannes. Diese Kombination aus emotionaler Ansprache und populistischem Auftreten habe sie im Osten erfolgreich gemacht.

Kaiser sagte zugleich, sie gehe nicht davon aus, dass die AfD in einem der beiden Länder eine absolute Mehrheit bekomme.

In Mecklenburg-Vorpommern habe Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) gezielt in die Zukunft investiert – die Werften, die unter großem Druck standen, seien neuen Geschäftsfeldern zugeführt worden, Arbeitsplätze gesichert, in Bildung investiert. Das Land setze das Sondervermögen, das es vom Bund erhalten habe, „gezielt für die richtigen Themen“ ein.

Das zahle sich aus – auch in den Umfragen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: AfD-Logo (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ostbeauftragte verteidigt Überlegungen zu AfD-Verbotsverfahren

Mecklenburg-Vorpommern - News - Regional - aktuelle Entwicklungen und Hintergründe

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Elisabeth Kaiser, Manuela Schwesig

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Elisabeth Kaiser, SPD, AfD, Rheinische Post, Grundgesetz, Deutschland, Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, Werften, Bund, Sondervermögen, Gericht, Demokratie

Wann ist das Ereignis passiert?

Datum/Zeitraum des Ereignisses:Samstag (im Text: „sagte sie der Rheinischen Post (Samstag)“)

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Die Ostbeauftragte der Bundesregierung Elisabeth Kaiser (SPD) hält Überlegungen zu einem AfD-Verbotsverfahren für legitim, weil das Grundgesetz solche Schritte bei verfassungswidrigen Parteien ausdrücklich vorsieht, und warnt zugleich vor dem populistischen Erfolg der AfD im Osten bei gleichzeitiger Erwartung, dass sie dort keine absolute Mehrheit erreichen wird.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Artikel 21 des Grundgesetzes
  • mehrere AfD-Landesverbände als rechtsextrem eingestuft
  • Überlegungen zu einem AfD-Verbotsverfahren
  • Verfassungswidrigkeit der AfD, die durch ein Gericht geprüft werden soll
  • strategische Ansprache der Ostdeutschen über biografische Erfahrungen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Die Ostbeauftragte Elisabeth Kaiser (SPD) verteidigt Überlegungen zu einem AfD-Verbotsverfahren als echten Schutz der Demokratie
  • Die Verfassungsmäßigkeit werde von einem Gericht geprüft, nicht von einer Partei
  • Im Kontext des Wahlkampfs im Osten wirft Kaiser der AfD vor, gezielt biografische Erfahrungen Ostdeutscher anzusprechen, die Vergangenheit zu verklären und damit bei Betroffenen anzukommen
  • Sie nennt die AfD zugleich als politisch für Superreiche agierend bei gleichzeitigem Auftreten als „Freund des kleinen Mannes“
  • Kaiser geht nicht davon aus, dass die AfD in einem der beiden Länder eine absolute Mehrheit erhält
  • Schwesig (SPD) habe in Mecklenburg-Vorpommern durch Investitionen in Zukunftsfelder (Werften, Arbeitsplätze, Bildung) und durch gezielte Verwendung von Sondervermögen Erfolge erzielt, die sich auch in Umfragen zeigen

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Verfassungsrechtlicher Schutz der Demokratie durch mögliche gerichtliche Prüfung verfassungswidriger Parteien
  • Warnsignal bei Einstufung mehrerer AfD-Landesverbände als rechtsextrem
  • Erwartete Kontrolle und Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit durch ein Gericht statt durch Parteien
  • Politische Wirkung durch Veränderung des Kräfteverhältnisses im Wahlkampf, ohne Annahme einer absoluten Mehrheit der AfD
  • Mögliche Verschiebung öffentlicher Debatten durch die Gegenüberstellung von populistischer Ansprache und demokratischen Schutzinstrumenten
  • Stärkere Relevanz von zukunftsorientierten Investitionen zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Bildung in Mecklenburg-Vorpommern
  • Positive Auswirkungen auf Umfragen durch Investitionen in Werften, neue Geschäftsfelder und Bildung

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja. Elisabeth Kaiser (SPD) äußert sich in dem Artikel gegenüber der „Rheinischen Post“ zu den Überlegungen zu einem AfD-Verbotsverfahren.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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