Politik: Frankreichs Sterbehilfe in Paris
Paris () – Die französische Nationalversammlung hat nach jahrelangen Debatten und mehrfachen Änderungen einem Gesetz zur Sterbehilfe unter strengen Auflagen zugestimmt. Mit 291 zu 241 Stimmen billigten am Mittwoch die Abgeordneten den Entwurf, der zuvor mehrfach in der zweiten Parlamentskammer gescheitert war.
Premierminister Sébastien Lecornu will nun Teile des Gesetzes dem Verfassungsrat vorlegen, bevor es endgültig in Kraft treten kann. Vorgesehen ist die Sterbehilfe für volljährige Franzosen, die an einer „schweren, unheilbaren und lebensbedrohlichen“ Krankheit in einem „fortgeschrittenen oder terminalen Stadium“ leiden. Die Erkrankung muss mit ständigen, unerträglichen oder therapieresistenten körperlichen oder psychischen Schmerzen verbunden sein.
Der Patient muss seinen Wunsch gegenüber einem Arzt frei äußern. Dieser entscheidet dann nach einer Beratung innerhalb von 15 Tagen. Nach einer zweitägigen Bedenkzeit müsste der Patient das tödliche Mittel selbst verabreichen. Nur wenn er dazu nicht in der Lage ist, darf ein Arzt oder eine Pflegekraft dies übernehmen. Die Entscheidung des Patienten muss am Tag des Eingriffs erneut vom Arzt bestätigt werden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Französische Nationalversammlung (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Sébastien Lecornu
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Französische Nationalversammlung, Premierminister Sébastien Lecornu, Verfassungsrat
Wann ist das Ereignis passiert?
Mittwoch (das genaue Kalenderdatum ist nicht erwähnt).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Paris
Worum geht es in einem Satz?
Die französische Nationalversammlung hat am Mittwoch nach langen Debatten einem Gesetz zur Sterbehilfe mit strengen Voraussetzungen zugestimmt, das nun vor dem Inkrafttreten dem Verfassungsrat vorgelegt werden soll.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Mehrjährige Debatten und mehrfachen Änderungen am Gesetzentwurf zur Sterbehilfe
- Mehrfaches Scheitern des Entwurfs in der zweiten Parlamentskammer
- Vorhaben, Teile des Gesetzes dem Verfassungsrat vorzulegen, bevor es endgültig in Kraft treten kann
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Die Abgeordneten haben dem Gesetz nach jahrelangen Debatten und mehrfachen Änderungen zugestimmt
- Das Gesetz musste zuvor mehrfach in der zweiten Parlamentskammer scheitern
Welche Konsequenzen werden genannt?
Zulassung von Sterbehilfe für volljährige Personen unter strengen Voraussetzungen
Verpflichtung zur vorherigen Prüfung und ärztlichen Entscheidung nach Beratung
Festlegung kurzer zeitlicher Abläufe einschließlich Fristen für Beratung und Bedenkzeit
Erfordernis der selbstständigen Verabreichung des tödlichen Mittels durch den Patienten, sofern möglich
Möglichkeit der Übernahme der Verabreichung durch medizinisches oder pflegerisches Personal, falls der Patient dazu nicht in der Lage ist
Erneute Bestätigung der Entscheidung des Patienten durch den Arzt am Tag des Eingriffs
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein. Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer konkreten Person oder Organisation zitiert.
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