Politik in Brandenburg: Sorben/Wenden-Rechtslage
Potsdam () – Das Land Brandenburg verzichtet nach den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden auf weitere rechtliche Schritte. Das teilte der Landesbeauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Wissenschafts- und Kulturstaatssekretär Tobias Dünow, am Mittwoch mit.
Das Land habe sich mit dem Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden (RASW) abgestimmt.
Das OVG hatte am vergangenen Freitag die Anträge des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) auf Zulassung der Berufung abgewiesen. Dünow bedauerte, dass die Einwände gegen die Rechtsauslegung des Verwaltungsgerichts Cottbus/Chóśebuz nun nicht mehr in einem Berufungsverfahren geprüft werden könnten.
Das sorbische/wendische Siedlungsgebiet in der Niederlausitz weise damit rechtskräftig weiße Flecken auch in seinem Zentrum auf.
Der 2014 angestoßene Diskussionsprozess um die Zugehörigkeit von Gemeinden zum Siedlungsgebiet sei dennoch produktiv gewesen, so Dünow. Viele Gemeinden hätten sich mit ihrer Geschichte beschäftigt und sich zum Siedlungsgebiet bekannt.
Das Land Brandenburg werde weiterhin darauf hinwirken, gute Voraussetzungen für die Bewahrung der sorbischen/wendischen Identität und Kultur zu schaffen. Die Sorben/Wenden sind seit rund 1.500 Jahren in der Lausitz ansässig.
Das Land unterstützt die Stiftung für das sorbische Volk in diesem Jahr mit rund 4,9 Millionen Euro.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Tobias Dünow,
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Land Brandenburg, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Landesbeauftragter für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Wissenschafts- und Kulturstaatssekretär Tobias Dünow, Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden (RASW), Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK), Verwaltungsgericht Cottbus/Chóśebuz, Stiftung für das sorbische Volk
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis fand am Mittwoch statt (genaueres Datum im Text nicht erwähnt).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Potsdam, Brandenburg (Land Brandenburg), Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Verwaltungsgericht Cottbus/Chóśebuz, Niederlausitz
Worum geht es in einem Satz?
Das Land Brandenburg verzichtet nach den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden auf weitere rechtliche Schritte, sodass die Einwände gegen die Rechtsauslegung nun nicht mehr im Berufungsverfahren geprüft werden, während man weiterhin gute Bedingungen für die Bewahrung der sorbischen/wendischen Identität und Kultur schaffen will.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden, wodurch das Land Brandenburg auf weitere rechtliche Schritte verzichtet
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Das Land Brandenburg verzichtet nach den Entscheidungen des OVG auf weitere rechtliche Schritte
- Dünow bedauert, dass die Einwände gegen die Rechtsauslegung des Verwaltungsgerichts Cottbus/Chóśebuz nicht mehr in einem Berufungsverfahren geprüft werden können
- Der Diskussionsprozess seit 2014 wird als produktiv beschrieben, weil sich viele Gemeinden mit ihrer Geschichte beschäftigt und sich zum Siedlungsgebiet bekannt hätten
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Keine weiteren rechtlichen Schritte durch das Land Brandenburg
- Rechtsauslegung des Verwaltungsgerichts Cottbus/Chóśebuz bleibt ohne Prüfung im Berufungsverfahren bestehen
- Rechtskräftige Feststellung von „weißen Flecken“ auch im Zentrum des sorbischen/wendischen Siedlungsgebiets
- Fortsetzung der Einflussnahme zur Schaffung guter Voraussetzungen für die Bewahrung der sorbischen/wendischen Identität und Kultur
- Unterstützung der Stiftung für das sorbische Volk mit rund 4,9 Millionen Euro im Jahr
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja: „Das teilte der Landesbeauftragte … Tobias Dünow … am Mittwoch mit.“
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