Trockenperiode: Stadt Kaiserslautern verbietet Wasserentnahme aus Bächen

Gesellschaft: Kaiserslautern bei Trockenheit

Kaiserslautern () – Die Stadt Kaiserslautern hat wegen der anhaltenden Trockenheit die Entnahme von Wasser aus natürlichen Fließgewässern im gesamten Stadtgebiet vorübergehend untersagt. Das Verbot gilt ab sofort und bis zum 30. September, wie die Stadtverwaltung am Mittwoch mitteilte.

Betroffen sind alle oberirdischen Gewässer dritter Ordnung, einschließlich der Lauter bis zur Einmündung des Eselsbachs.

Aufgrund der seit Wochen hohen Temperaturen und ausbleibender Regenfälle wiesen die Bäche sehr niedrige Wasserstände auf, eine Verbesserung sei nicht absehbar. Die Behörde will mit der Maßnahme verhindern, dass der ohnehin niedrige Wasserstand weiter sinkt, was zu hohen Wassertemperaturen und einem geringeren Sauerstoffgehalt führen würde.

Dies hätte negative Folgen für die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern und an den Ufern.

Die Untersagung gilt auch für Eigentümer und Anlieger, deren Grundstücke an die Gewässer angrenzen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Bereits erteilte Genehmigungen zur Wasserentnahme sind von der Allgemeinverfügung nicht betroffen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Trockenperiode: Stadt Kaiserslautern verbietet Wasserentnahme aus Bächen

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Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Es kommen in dem bereitgestellten Artikeltext keine Personen (mit vollständigem Namen) vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Stadt Kaiserslautern, Stadtverwaltung

Wann ist das Ereignis passiert?

Zeitraum: ab sofort bis zum 30. September (Ereignis wurde am Mittwoch gemeldet).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Kaiserslautern, Lauter (bis zur Einmündung des Eselsbachs), Eselsbach

Worum geht es in einem Satz?

Die Stadt Kaiserslautern hat wegen anhaltender Trockenheit ab sofort bis zum 30. September die Entnahme von Wasser aus allen oberirdischen Gewässern dritter Ordnung (u. a. Lauter bis zur Einmündung des Eselsbachs) im gesamten Stadtgebiet vorübergehend untersagt, um weitere Qualitäts- und ökologische Schäden zu verhindern, wobei Zuwiderhandlungen mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden und bereits erteilte Genehmigungen ausgenommen sind.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Seit Wochen hohe Temperaturen und ausbleibende Regenfälle
  • Dadurch sehr niedrige Wasserstände in den Bächen
  • Nicht absehbare Verbesserung der Wasserlage

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Keine Reaktion von Politik Öffentlichkeit oder Medien beschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Weitere Senkung des ohnehin niedrigen Wasserstands verhindern
  • Höhere Wassertemperaturen vermeiden
  • Geringeren Sauerstoffgehalt vermeiden
  • Negative Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern und an den Ufern verhindern

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja—im Artikel wird eine Stellungnahme/Information der Stadtverwaltung Kaiserslautern zitiert („wie die Stadtverwaltung am Mittwoch mitteilte“).

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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