Bundeswehrverband fürchtet negative Folgen von Reservistengesetz

Bundeswehrverband fürchtet negative Folgen von Reservistengesetz

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Bundeswehr und Reservistengesetz in Berlin

Berlin () – Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, Oberst André Wüstner, rechnet mit negativen Folgen des geplanten Reservistenstärkungsgesetzes für den freiwilligen Wehrdienst.

Der Gesetzentwurf mit der Aufhebung der doppelten Freiwilligkeit folge richtigerweise dem Narrativ der Zeitenwende und diene dem Ziel der Aufwuchsfähigkeit der Bundeswehr, sagte Wüstner der „Welt“ (Mittwochausgabe). „Ich gehe allerdings davon aus, dass die sodann verpflichtende Heranziehung von Reservedienstleistenden negative Auswirkungen auf die Freiwilligenmeldungen zum Wehrdienst haben wird.“

Scheidet ein Soldat aus der Bundeswehr aus und wird zum Reservisten, galt bislang die sogenannte doppelte Freiwilligkeit: Für die regelmäßigen Reserveübungen müssen sowohl der Reservist als auch sein ziviler Arbeitgeber zustimmen. Mit dem Gesetzentwurf zum neuen „Reservestärkungsgesetz“ soll das jetzt geändert werden. Nur wenn ein Reservist „weniger als sechs Monate Freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement geleistet“ hat, so heißt es darin, könne er nicht verpflichtend zu Wehrübungen herangezogen werden.

Für alle, die länger gedient haben, wird es eine gestaffelte Pflicht geben: Bei weniger als einem Jahr Wehrdienst kann ein Reservist bis zu seinem 45. Lebensjahr für Übungen herangezogen werden. Die Dauer „der einzelnen Reservedienstleistung darf drei Wochen pro Jahr nicht überschreiten“, so der Entwurf. Bei über einem Jahr bis zu vier Jahren Wehrdienst kann ein Reservist bis zum 65. Lebensjahr zu Übungen verpflichtet werden, für maximal vier Wochen im Jahr. Bei bis zu 13 Jahren Arbeit als Soldat dürfen es sechs Wochen im Jahr sein, bei noch länger gedienten Soldaten zwölf Wochen pro Jahr. Das sind die gesetzlichen Höchstgrenzen.

In der Praxis, so heißt es im Ressort, gehe es um etwa zwei Wochen Übung alle ein bis zwei Jahre. Die Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten für diesen verpflichtend angeordneten Reservedienst freistellen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Soldaten der Bundeswehr (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

André Wüstner

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Deutscher Bundeswehrverband, Bundeswehr, Welt

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Oberst André Wüstner vom Deutschen Bundeswehrverband warnt, dass das geplante Reservistenstärkungsgesetz, welches die doppelte Freiwilligkeit aufhebt, negative Auswirkungen auf die Meldungen zum freiwilligen Wehrdienst haben könnte, da Reservisten verpflichtend zu Übungen herangezogen werden können.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Geplantes Reservistenstärkungsgesetz
  • Aufhebung der doppelten Freiwilligkeit
  • Narrativ der Zeitenwende
  • Ziel der Aufwuchsfähigkeit der Bundeswehr
  • Verpflichtende Heranziehung von Reservisten
  • Anstieg der Verpflichtung zu Wehrübungen
  • Einfluss auf Freiwilligenmeldungen zum Wehrdienst
  • Änderungen in der Handhabung der Reserveübungen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein, der Artikel beschreibt keine Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Negative Auswirkungen auf die Freiwilligenmeldungen zum Wehrdienst
  • Verpflichtende Heranziehung von Reservisten zu Wehrübungen
  • Arbeitgeber müssen Beschäftigte für reservistische Übungen freistellen
  • Veränderung der doppelten Freiwilligkeit bei Reservisten

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Vorsitzenden des Deutschen Bundeswehrverbandes, Oberst André Wüstner, zitiert. Er äußert sich zu den negativen Folgen des geplanten Reservistenstärkungsgesetzes auf den freiwilligen Wehrdienst.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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