Politik in Schleswig-Holstein: Antidiskriminierungsgesetz vorgeschlagen
Kiel () – Die Grünen-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein hat einen Gesetzentwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz vorgelegt. Ziel ist es, eine rechtliche Grundlage für Betroffene von Diskriminierung durch staatliche Stellen zu schaffen.
Das teilte die Landtagsfraktion am Mittwoch mit.
Die Sprecherin für Antidiskriminierung der Fraktion, Nelly Waldeck, sagte, dass das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht für den staatlichen Sektor gelte. Betroffene von Diskriminierung durch Behörden, Schulen, Hochschulen oder die Polizei hätten daher bislang keine formelle rechtliche Handhabe.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde sei zwar form- und fristlos, aber häufig fruchtlos, da sie keine verbindliche Rechtsfolge habe und nicht auf Wiedergutmachung oder Schadensersatz abziele.
Der Gesetzentwurf sieht ein geregeltes Verfahren vor: Betroffene können sich zunächst beraten lassen und dann rechtlich gegen eine Diskriminierung vorgehen. Dafür müssen sie Tatsachen darlegen, die eine Diskriminierung überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen.
Die beklagte Behörde müsste diesen Nachweis dann erschüttern. Mit dem Verfahren kann sowohl das Unterlassen der Diskriminierung als auch eine Folgenbeseitigung verlangt werden, unter
Umständen ist auch die Zahlung einer angemessenen Entschädigung möglich.
Waldeck erklärte, dass Beamte nicht privatrechtlich haften und jeglicher Regress ausgeschlossen sei.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Nelly Waldeck
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Die Grünen, Landtagsfraktion Schleswig-Holstein, Antidiskriminierung, Behörden, Schulen, Hochschulen, Polizei.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:
Kiel, Schleswig-Holstein.
Worum geht es in einem Satz?
Die Grünen in Schleswig-Holstein haben einen Gesetzentwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz vorgelegt, um Betroffenen von Diskriminierung durch staatliche Stellen eine formelle rechtliche Handhabe zu bieten.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Vorhandensein des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
- Ausnahmen für den staatlichen Sektor
- Fehlende rechtliche Handhabe für Betroffene von Diskriminierung durch staatliche Stellen
- Ineffektivität von Dienstaufsichtsbeschwerden
- Bedarf an einer geregelten Verfahren für Diskriminierungsfälle
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Rechtliche Grundlage für Betroffene von Diskriminierung durch staatliche Stellen geschaffen
- Formelles rechtliches Vorgehen gegen Diskriminierung ermöglicht
- Nachweislast liegt bei der beklagten Behörde
- Möglichkeit, das Unterlassen von Diskriminierung zu verlangen
- Möglichkeit der Folgenbeseitigung
- Mögliche Zahlung einer angemessenen Entschädigung
- Regress für Beamte ausgeschlossen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert: Nelly Waldeck, die Sprecherin für Antidiskriminierung der Fraktion, erklärte, dass Beamte nicht privatrechtlich haften und jeglicher Regress ausgeschlossen sei.
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