EU-Parlament beschließt neue Regeln für Gentechnik bei Pflanzen

EU-Parlament beschließt neue Regeln für Gentechnik bei Pflanzen

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Landwirtschaftliche Genmanipulation in der EU

Straßburg () – Einige gentechnisch veränderte Lebensmittel dürfen künftig in Supermärkten in der EU ohne spezielle Kennzeichnung verkauft werden. Das Europäische Parlament beschloss am Mittwoch in Straßburg neue Vorschriften, die den Zugang zu klima- und schädlingsresistenten Pflanzen erleichtern sollen.

Die neuen Regelungen für genomische Verfahren, auf die sich Parlament und Rat im Dezember 2025 geeinigt hatten, sehen vor, dass die genetische Beschaffenheit von Pflanzen und nicht mehr das Zuchtverfahren entscheidend für deren Regulierung ist. Pflanzen, die mithilfe neuer genomischer Verfahren verändert wurden, werden in zwei Kategorien mit unterschiedlichen rechtlichen Verpflichtungen unterteilt.

Die Kategorie NGT-1 umfasst Pflanzen mit einer begrenzten Anzahl und Art von Veränderungen, die auch bei herkömmlicher Züchtung hätten auftreten können. Diese Pflanzen werden wie herkömmliche Pflanzen behandelt, sofern sie die Kriterien erfüllen. Pflanzen, die widerstandsfähiger sind oder Stoffe produzieren, die Insekten und Larven abtöten können, dürfen jedoch nicht als NGT-1 behandelt werden.

Die Kategorie NGT-2 bezieht sich auf Pflanzen mit umfassenderen genetischen Veränderungen, für die die strengen Vorschriften für genetisch veränderte Organismen gelten. Für den Verkauf dieser Pflanzen ist eine Genehmigung innerhalb der EU erforderlich.

Die vollständige Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung bleibt für Pflanzen der Kategorie NGT-2 verpflichtend. EU-Staaten können den Anbau dieser Pflanzen auf ihrem Hoheitsgebiet einschränken oder verbieten. Neue genomische Techniken werden für ökologische Erzeugnisse nicht zugelassen, jedoch wird das technisch unvermeidbare Vorhandensein von NGT-1-Pflanzen nicht als Verstoß gewertet. Die Verordnung sieht zudem vor, dass die Auswirkungen von NGT-Pflanzen auf die Nachhaltigkeit überwacht werden müssen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Supermarkt (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Europäisches Parlament, Rat, EU-Staaten

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Straßburg.

Worum geht es in einem Satz?

Künftig dürfen in der EU einige gentechnisch veränderte Lebensmittel ohne spezielle Kennzeichnung verkauft werden, da neue Vorschriften die Regulierung nach genetischer Beschaffenheit statt nach Zuchtverfahren festlegen und zwischen zwei Kategorien von Pflanzen unterscheiden.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Beschluss des Europäischen Parlaments in Straßburg
  • Einigung von Parlament und Rat im Dezember 2025
  • Ziel: Erleichterung des Zugangs zu klima- und schädlingsresistenten Pflanzen
  • Änderung der Regulationskriterien: genetische Beschaffenheit statt Zuchtverfahren
  • Unterteilung in zwei Kategorien (NGT-1 und NGT-2) mit unterschiedlichen rechtlichen Verpflichtungen
  • Festlegung von Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung für NGT-2-Pflanzen
  • Möglichkeit für EU-Staaten, Anbau von NGT-Pflanzen einzuschränken oder zu verbieten
  • Keine Zulassung von neuen genomischen Techniken für ökologische Erzeugnisse
  • Überwachung der Auswirkungen von NGT-Pflanzen auf Nachhaltigkeit

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Erleichterter Zugang zu klima- und schädlingsresistenten Pflanzen
  • Unterscheidung der Pflanzen nach genetischer Beschaffenheit anstelle des Zuchtverfahrens
  • NGT-1 Pflanzen unterliegen herkömmlichen Vorschriften
  • NGT-2 Pflanzen benötigen Genehmigung für den Verkauf in der EU
  • Vollständige Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung für NGT-2 Pflanzen bleibt verpflichtend
  • Möglichkeit für EU-Staaten, Anbau von NGT-2 Pflanzen einzuschränken oder zu verbieten
  • Überwachung der Auswirkungen von NGT-Pflanzen auf Nachhaltigkeit
  • Technisch unvermeidbares Vorhandensein von NGT-1-Pflanzen gilt nicht als Verstoß

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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